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Förderdatenbank

Die Förderdatenbank können Sie auch als Excel-Datei (504 Kb) herunterladen.

Die Förderdatenbank unterstützt Krankenhäuser bei der Suche nach Förder-, Informations- und Beratungsmöglichkeiten für Nachhaltigkeits- und Klimaschutzmaßnahmen. Sie wird seit dem Sommer 2023 vom Deutschen Krankenhausinstitut e. V. im Auftrag der Deutschen Kranken­haus­gesell­schaft e. V. erstellt und regelmäßig aktualisiert. Das letzte Update fand im Juli 2026 statt. 

Bitte beachten Sie bei der Nutzung, dass die Übersicht nicht alle verfügbaren Fördermöglichkeiten abdeckt. Es handelt sich ausschließlich um eine Auswahl deutscher Fördermöglichkeiten, die im Zuge jedes Updates sorgfältig auf Aktualität geprüft sowie redaktionell oder inhaltlich angepasst werden. Ebenso werden beim Update Ergänzungen bisher nicht gelisteter Fördermöglichkeiten vorgenommen. 

Es liegt in der Verantwortung der Krankenhäuser, die Fördermöglichkeiten über die beigefügten Links auf Aktualität und individuelle Anwendbarkeit zu überprüfen. Bei Fragen zu Förderanträgen wenden Sie sich bitte direkt an den jeweiligen Förderer. 

Neben unserer eigenen Förderdatenbank finden Sie auf unserer Plattform weitere Informationen zur Gewinnung von Fördermitteln, wie eine Liste von weiteren relevanten Förderdatenbanken sowie von Energieagenturen, die Beratung zu Fragen der Energieeinsparung anbieten.

 

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15 Fördermöglichkeiten

Anschlussvorhaben Klimaschutzmanagement: Erstellung von Klimaschutzkonzepten und Einsatz eines Klimaschutzmanagements (Kommunalrichtlinie)

Aktualisierung: Inhalte angepasst, Juli 2026
Träger/Förderer: Nationale Klimaschutzinitiative des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN)

Kontakt: Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH, Tel.: 030 – 72618 - 0880, E-Mail: nki-kommunalrichtlinie@z-u-g.org
Gefördert wird die Umsetzung von vorbildhaften Maßnahmen aus einem integrierten Klimaschutzkonzept, die einen substanziellen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Bezuschusst werden Ausgaben für: - den Einsatz von Fachpersonal, das im Rahmen des Vorhabens zusätzlich über eine neu eingerichtete Projektstelle beschäftigt wird, - externe Dienstleistende für professionelle Prozessunterstützung - Materialien für begleitende Öffentlichkeitsarbeit, - Materialien, auch für externe Dienstleistende, zur Organisation und Durchführung von Akteursbeteiligungen, - sowie Dienstreisen für Weiterqualifizierungen, Netzwerktreffen, Fachtagungen und Infoveranstaltungen sowie Fahrten im allgemeinen Aufgabenspektrum des Klimaschutzmanagements. Der Zuschuss beträgt 40 % der förderfähigen Gesamtausgaben. Finanzschwache Kommunen und Antragstellende aus Braunkohlegebieten (gemäß § 2 Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen vom 8. August 2020) können 60 % der förderfähigen Gesamtausgaben als Zuschuss erhalten. Der Bewilligungszeitraum beträgt in der Regel 36 Monate.

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EU-LIFE – Programm für die Umwelt und Klimapolitik

Aktualisierung: Inhalte angepasst, Juli 2026
Träger/Förderer: Europäische Union

Kontakt: LIFE-Beratungsstelle, Zukunft - Umwelt - Gesellschaft (ZUG) gGmbH (Allgemein und Teilprogramme NAT, ENV und CLIMA), Tel.: +49 30 72618 0228, life@z-u-g.org LIFE-Teilprogramm CET, Projektträger Jülich, Tel.: +49 2461 618 955, eu-energie@ptj.de
Im Programm LIFE fördert die EU-Maßnahmen zum Umwelt- und Klimaschutz in den Jahren 2021 bis 2027. Ziel des Programms LIFE ist es, umweltfreundliche, innovative Produkte, Verfahren und Dienstleistungen sowie Best Practice in Europa zu etablieren. Das Programm bildet eine Brücke zwischen der Forschung und der Umsetzung. Es werden nur in sich abgeschlossene Projekte (keine laufenden Vorhaben) mit konkreter Maßnahmenumsetzung gefördert, die einen Mehrwert für die Umwelt bringen. Das LIFE-Programm 2021–2027 gliedert sich in die folgenden vier Teilprogramme: - Naturschutz und Biodiversität - Kreislaufwirtschaft und Lebensqualität - Klimaschutz und Klimaanpassung - Energiewende Das Programm fördert verschiedene Arten von Projekten zu allen oder einigen dieser Teilprogramme, beispielsweise Standardaktionsprojekte, Standardaktionsprojekte - Governance, Koordinierungs- und Unterstützungsmaßnahmen, Projekte zur Vorbereitung eines SNAPs und SIPs, Strategische Integrierte Projekte und Strategische Naturschutzprojekte, Technische Unterstützung zur Replikation. Die Höhe der Förderung beträgt in der Regel bis zu 60% der förderfähigen Kosten, im Teilprogramm "Naturschutz und Biodiversität" bis zu 75 %, im Teilprogramm Energiewende bis zu 95 % Die Durchführung erfolgt auf der Grundlage mehrjähriger Arbeitsprogramme. Die Projektbeantragung erfolgt direkt in Brüssel.

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Fördermöglichkeiten für eine nachhaltige und gesunde Ernährung in Bremen

Aktualisierung: NEU, Juni 2026
Träger/Förderer: Freie Hansestadt Bremen

Kontakt: Die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft, Referat 35 – BioStadt Bremen An der Reeperbahn 2 28217 Bremen Email: biostadt@umwelt.bremen.de
Mit dem „Aktionsplan 2025 – Gesunde Ernährung in der Gemeinschaftsverpflegung der Stadtgemeinde Bremen“ hat sich der Senat der Freien Hansestadt Bremen1 zum Ziel gesetzt, die qualitativen Standards der Gemeinschaftsverpflegung schrittweise zu steigern. Dabei konzentriert sich der Aktionsplan vor allem darauf, den Prozentsatz der Lebensmittel, die gemäß der EU-Öko-Basisverordnung Nr. 2018/848 ökologisch hergestellt wurden, in bremischen Betrieben der Gemeinschaftsverpflegung auf 100 % zu erhöhen. Gefördert werden Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der Lebensmittelverarbeitung einschließlich Betrieben der Gemeinschaftsverpflegung. Die Förderung wird als Projektförderung in Form eines Zuschusses mit einem standortbezogenen Festbetrag von 1 300 EUR für den innerbetrieblichen Bio-Umstellungsaufwand gewährt.

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Förderrichtlinien Kommunaler Klimaschutz – KommKlimaFöR 2023 Förderschwerpunkt: Klimaschutz, Klimaanpassung

Aktualisierung: Inhalte angepasst, Juli 2025
Träger/Förderer: Land Bayern

Der Freistaat Bayern unterstützt bayerische Kommunen und deren Zusammenschlüsse (Zweckverbände), Kommunalunternehmen und andere juristische Personen des öffenlichen und privaten Rechts (letztere nur dann, wenn sie sich mehrheitlich in kommunaler Hand befinden) sowie Partner der Bayerischen Staatsregierung in der Bayerischen Klima-Allianz bei der Durchführung von Vorhaben zur systematischen Verringerung von Treibhausgasemissionen. Gefördert werden: - Kommunales Energiemanagement (KEM; strategisches Vorhaben) - Konzept zur Minderung von Treibhausgasen (Klimaschutzkonzept; strategisches Vorhaben) - Qualitätsmanagementverfahren mit Klimaschutzbezug für Kommunen (strategisches Vorhaben) - Einrichtung einer Koordinierungsstelle zum Klimaschutz (Klimaschutzlotse; strategisches Vorhaben) - Mobilitätskonzept (strategisches Vorhaben) - Weitere Konzepte mit Klimaschutzbezug (strategisches Vorhaben) - Sanierung von Außen- und Straßenbeleuchtung, Lichtsignalanlagen, Innen- und Hallenbeleuchtung (investive Vorhaben) - Weitere Umsetzungsvorhaben zur systematischen Verringerung von Treibhausgasemissionen (investive Vorhaben) - Vorhaben zur systematischen Verringerung von Treibhausgasemissionen – Partner der Bayerischen Klima-Allianz - Erstellung, Erweiterung und Aktualisierung eines Klimaanpassungskonzepts durch externe Dienstleister (strategisches Vorhaben) - Umsetzungsvorhaben zur Klimaanpassung (investives Vorhaben) Die Fördersätze betragen je nach Vorhaben (s. Nr. 5.3 der Richtlinie) 50 bis 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Je nach Vorhaben beträgt die Höchstsumme der Zuwendung zwischen 5 000 Euro und 500 000 Euro. Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn sich die zuwendungsfähigen Ausgaben für das jeweilige Vorhaben nach dem Ergebnis der Antragsprüfung nicht auf mindestens 5 000 Euro bzw. 25 000 Euro belaufen (siehe Richtlinie). Die neue Richtlinie zum Förderschwerpunkt „Klimaschutz in Kommunen“ im Bayerischen Klimaschutzprogramm vom 02. Dezember 2022 gilt vom 01. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2026.

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Förderung von Energieeinspar- und Energieeffizienztechnologien und Energieinnovationen – E3

Aktualisierung: NEU, Juni 2026
Träger/Förderer: Land Schleswig-Holstein

Kontakt: Katja Borwig Fachliches Projektcontrolling Innovationsförderung Telefon: +49 431 66 66 6 - 855 borwig@wtsh.de Christoph Lawrenz Fachliches Projektcontrolling Innovationsförderung Telefon: +49 431 66 66 6 - 887 lawrenz@wtsh.de
Ziel dieser Richtlinie ist die Förderung von Vorhaben zur Steigerung der Energieeffizienz, Senkung des Energieverbrauchs und Reduzierung der CO2- Emissionen im Hinblick auf das Ziel der Treibhausgasneutralität bis 2045. Gefördert werden: - nicht gebäudebezogene investive Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz und dadurch Reduzierung der energiebedingten Treibhausgasemissionen, - nicht gebäudebezogene investive Maßnahmen zur energetischen Optimierung von industriellen und gewerblichen Anlagen und Prozessen, - nicht gebäudebezogene investive Maßnahmen zur Umstellung auf CO2-neutrale Energieträger, sofern diese energieeffizienter sind, - nicht gebäudebezogene Investitionen in Querschnittstechnologien wie Mess-, Steuer- Regel- oder Automatisierungstechnik sowie zugehörige Software, sofern sie zur Verbesserung der Energieeffizienz der zu optimierten Anlagen und Prozesse beiträgt, - Vorhaben, die zur Durchführung und Vorbereitung von Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten (Durchführbarkeitsstudien) für neuartige Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen dienen, in denen technisch-wissenschaftliche Voraussetzungen für die Entwicklung neuer zukunftsorientierter energieeffizienter Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen geschaffen werden, - Pilot- und Demonstrationsvorhaben, die auf die erstmalige Anwendung und Validierung neuer zukunftsorientierter energieeffizienter Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen abzielen. Diese Förderung kann von Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein beantragt werden. Forschungs- und Entwicklungsvorhaben können nicht in großen Unternehmen gefördert werden. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) werden grundsätzlich bevorzugt gefördert. Die Förderung erfolgt als Anteilsfinanzierung in Form eines nicht zurückzahlbaren Zuschusses.

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Infrastruktur- und Sozialfinanzierung

Aktualisierung: Inhalte angepasst, Juni 2026
Träger/Förderer: Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)

Kontakt: Catrin am Mihr Tel.: 0331 660-1229
Die ILB finanziert zusätzlich Investitionen in die kommunale und soziale Infrastruktur, die nicht direkt durch die Kommunen umgesetzt werden. Dazu zählen die Investitionen von Stadtwerken, kommunalen Unternehmen, Zweckverbänden sowie Trägern von sozialen Einrichtungen. Im Rahmen dieses Programms können auch ÖPP-Projekte finanziert werden. Gefördert werden beispielsweise Investitionen in die: - allgemeine Verwaltung - öffentliche Sicherheit und Ordnung - Wissenschaft, Technik und Kulturpflege - Erschließung und Standortentwicklung - Ver- und Entsorgung - kommunale Verkehrsinfrastruktur inklusive öffentlichem Personennahverkehr - soziale Infrastruktur (Altenpflegeeinrichtungen, Krankenhäuser, Kindergärten, Schulen etc.) - energetische Sanierung von Gebäuden im kommunalen und sozialen Bereich

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Investive, kommunale Klimaschutz-Modellprojekte

Träger/Förderer: Nationale Klimaschutzinitiative des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN)

Kontakt: Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH, Tel.: 030 - 72618 - 0220, Mail: nki-modellprojekte@z-u-g.org
Ziel des Förderaufrufes ist es, die Umsetzung wegweisender investiver Modellprojekte im kommunalen Klimaschutz zu ermöglichen. Die geförderten Projekte leisten durch ihre direkten Treibhausgasminderungen einen wesentlichen Beitrag zur schrittweisen Erreichung der Treibhausgasneutralität von Kommunen und regen durch ihre bundesweite Sichtbarkeit zur Nachahmung und Umsetzung weiterer Klimaschutzprojekte an. Zielgruppe: Antragsberechtigt sind Kommunen (Städte, Gemeinden und Landkreise) und Zusammenschlüsse von Kommunen sowie Betriebe, Unternehmen und sonstige Einrichtungen mit mindestens 25 Prozent kommunaler Beteiligung. Besonders förderwürdig sind Modellprojekte aus den Handlungsfeldern: Abfallentsorgung; Abwasserbeseitigung; Energie- und Ressourceneffizienz; Stärkung des Umweltverbunds, grüne City-Logistik und Treibhausgas-Reduktion im Wirtschaftsverkehr; Smart-City Fördersumme: Die Förderquote beträgt vorbehaltlich der beihilferechtlichen Zulässigkeit bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Nachweislich finanzschwache Kommunen können vorbehaltlich der beihilferechtlichen Zulässigkeit eine Förderquote von bis zu 90 Prozent erhalten. Die Mindestzuwendung pro Vorhaben beträgt vorbehaltlich entgegenstehender beihilferechtlicher Vorgaben 200.000 Euro. In den einzelnen Teilvorhaben eines Verbundprojektes müssen Gesamtausgaben entstehen, die eine Zuwendung von mindestens 50.000 Euro ergeben. Die Zuwendung für ein Vorhaben, unabhängig von seiner Struktur als Einzel- oder Verbundvorhaben, soll 10 Millionen Euro nicht überschreiten.

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Klimaschutz-Projekte in nicht wirtschaftlich tätigen Organisationen

Aktualisierung: NEU, Juni 2026
Träger/Förderer: Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern

Kontakt: Laura Streit Telefon: 0385 6363-1468 laura.streit@lfi-mv.de Philipp Lübbert Telefon: 0385 6363-1465 philipp.luebbert@lfi-mv.de
Zuwendungen werden gewährt für die nachhaltige Verringerung von Treibhausgasemissionen um mindestens 30 % gegenüber den vorherigen Emissionssituationen durch Steigerung der Energieeffizienz sowie Entwicklung oder Errichtung von intelligenten Energiesystemen und Energiespeicherung. Dazu zählen insbesondere: - Machbarkeitsstudien, Vorplanungsstudien und Vorbereitungen - Planung von investiven Vorhaben sowie zur intelligenten Kopplung - Investive Vorhaben zur Energieeinsparung und zur Verbesserung der Energieeffizienz, die über den gesetzlichen Standard zum Zeitpunkt des Antragseingangs hinausgehen - Investive Vorhaben der Entwicklung oder Errichtung intelligenter kleinräumiger Energiesysteme (einschließlich intelligenter Netze und Informations- und Kommunikationssysteme) und lokaler Netze zur Nutzung erneuerbarer Energien - Demonstrationsvorhaben für neue Lösungen zur Einsparung von Energie oder Treibhausgasemissionen Wer wird gefördert? - Gemeinden, Ämter, Landkreise, kreisfreie Städte, kommunale Zweck­verbände, rechtsfähige kommunale Anstalten des öffent­lichen Rechts und kommunale Landes­verbände Mecklenburg-Vorpommerns - Kirchen/Religions­gemeinschaften - Vereine, Verbände und Stiftungen Die Zuwendung wird im Rahmen einer Projekt­förderung als Anteil­finanzierung oder als Fest­betrags­finanzierung (für Vorhaben unter 200.000,00 EUR Gesamtausgaben mit vereinfachtem Verwendungsnachweisverfahren) in Form einer nicht rückzahlbaren Zuwendung gewährt. Die Förderhöhe beträgt je nach Fördertatbestand 25 %, 50 % oder 60 %. Eine Erhöhung bis maximal 70 % ist durch die Gewährung einzelner Boni möglich, welche nur im Einzelfall und einmalig gewährt werden.

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Klimaschutz-Projekte in wirtschaftlich tätigen Organisationen

Aktualisierung: Inhalte angepasst, Januar 2026
Träger/Förderer: Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern

Kontakt: Christoph Papenfuß Telefon: 0385 6363-1231 christoph.papenfuss@lfi-mv.de Michael Graf Telefon: 0385 6363-1447 michael.graf@lfi-mv.de
Zuwendungen werden gewährt für die nachhaltige Verringerung von Treibhausgasemissionen um mindestens 30 % gegenüber den vorherigen Emissionssituationen durch Steigerung der Energieeffizienz sowie Entwicklung oder Errichtung von intelligenten Energiesystemen und Energiespeicherung. Dazu zählen insbesondere: - Machbarkeitsstudien, Vorplanungsstudien und Vorbereitungen - Planung von investiven Vorhaben sowie zur intelligenten Kopplung - Investive Vorhaben zur Energieeinsparung und zur Verbesserung der Energieeffizienz, die über den gesetzlichen Standard zum Zeitpunkt des Antragseingangs hinausgehen - Investive Vorhaben der Entwicklung oder Errichtung intelligenter kleinräumiger Energiesysteme (einschließlich intelligenter Netze und Informations- und Kommunikationssysteme) und lokaler Netze zur Nutzung erneuerbarer Energien - Demonstrationsvorhaben für neue Lösungen zur Einsparung von Energie oder Treibhausgasemissionen Wer wird gefördert? - Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft - kommunale Zweckverbände, rechtsfähige kommunale Anstalten öffentlichen Rechts und kommunale Landesverbände Mecklenburg-Vorpommerns - Vereine, Verbände und Stiftungen sowie gemeinwohlorientierte Gesellschaften, sofern diese Förderung ihre wirtschaftliche Tätigkeit betrifft Die Zuwendung wird als Anteil­finanzierung der zuwendungs­fähigen Ausgaben gewährt (nicht rückzahl­barer Zuschuss). Die Förderhöhe beträgt je nach Fördertatbestand 30 %, 35 % oder 40 %. Eine Erhöhung bis maximal 70 % ist durch die Gewährung einzelner Boni möglich, welche nur im Einzelfall und einmalig gewährt werden.

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Klinikpartnerschaften -Förderlinie Global

Aktualisierung: Inhalte angepasst, August 2024
Träger/Förderer: Deutsche Gesellschaft für Intertnationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH

Kontakt: Klinikpartnerschaften - Partner stärken Gesundheit; Tel: +49 (0)228 4460 3800, E-Mail: klinikpartnerschaften@giz.de
Die Förderlinie „Global” richtet sich an deutsche Institutionen (Kliniken, Krankenhäuser, Vereine, Stiftungen etc.), die eine institutionalisierte Partnerschaft mit einer medizinischen Einrichtung in einem Land niedrigen oder mittleren Einkommens haben. Sie wird zweimal pro Jahr ausgeschrieben. Die Partner*innen führen Fort- und Weiterbildungen sowie gemeinsame Trainings durch. Ziel ist es, dass Gesundheitsdienstleistungen dadurch weltweit verbessert werden und Menschen eine optimale medizinische Versorgung bekommen. Die Höhe der Förderung beträgt bis zu EUR 50.000 für maximal 2 Jahre.

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Klinikpartnerschaften -Förderlinie Global

Aktualisierung: Ihalte angepasst, Juli 2026
Träger/Förderer: Deutsche Gesellschaft für Intertnationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH Gefördert durch Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung und Else Kräner Fresenius Stiftung

Kontakt: Klinikpartnerschaften - Partner stärken Gesundheit; Tel: +49 (0)228 4460 3800, Mail: klinikpartnerschaften@giz.de
Die Förderlinie „Global” richtet sich an deutsche Institutionen (Kliniken, Krankenhäuser, Vereine, Stiftungen etc.), die eine institutionalisierte Partnerschaft mit einer medizinischen Einrichtung in einem Land mit niedrigen oder mittleren Einkommen. Die Förderlinie Global wird bis zu zwei Mal im Jahr ausgeschrieben, mit einer Ausschreibungsphase von jeweils 6 Wochen. In dieser Zeit können sich Antragsteller*innen über das Antragsportal auf der Webseite des Förderprogramms Klinikpartnerschaften registrieren und ihre Bewerbung einreichen. Die Partner*innen führen Fort- und Weiterbildungen sowie gemeinsame Trainings durch. Ziel ist es, dass Gesundheitsdienstleistungen dadurch weltweit verbessert werden und Menschen eine optimale medizinische Versorgung bekommen. Die Höhe der Förderung beträgt bis zu EUR 50.000 für maximal 2 Jahre.

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Ko-Finanzierung von geförderten Klimaschutzmaßnahmen im Land Bremen

Aktualisierung: Inhalte angepasst, Januar 2026
Träger/Förderer: Die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft

Kontakt: Katharina Kirchhoff Telefon: +49 421 361-65681 Mail: kofinanzierung@umwelt.bremen.de
ACHTUNG Dieses Förderprogramm ist derzeit ausgesetzt. Aufgrund des Eckwertbeschlusses 2026/2027 des Senats vom 17.06.2025 zur Aufstellung der Haushalte 2026 und 2027 werden für dieses Förderprogramm bis auf weiteres keine Förderanträge angenommen. Über Änderungen wird auf der Seite der Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft informiert. Die Bundesregierung hat im Hinblick auf die angestrebten Klimaschutzziele bereits umfangreiche Förderaktivitäten zur Unterstützung von Projekten im kommunalen Klimaschutz aufgelegt. Je nach programmatischem Ansatz schwanken die Förderquoten zwischen 20 und 90 %. Der Ko-Finanzierungsfonds ist als Ergänzung entsprechender Förderprogramme anderer Fördermittelgeber vorgesehen, um diese Förderquoten zu erhöhen. Die Förderung erfolgt projektbezogen als Zuschuss zur Erhöhung der Förderungsquoten der Bundesprogramme unter Berücksichtigung von deren Mindesteigenanteilsquoten in Höhe von: - maximal einer Verdoppelung des Fördersatzes bei strategischen Klimaschutzmaßnahmen (nach der Kommunalrichtlinie und weiteren relevanten Förderprogrammen), bis zu 60.000 Euro je Förderfall, - maximal 10 Prozentpunkte über dem Fördersatz für investive Klimaschutzmaßnahmen (nach der Kommunalrichtlinie und weiteren relevanten Förderprogrammen), bis zu 60.000 Euro je Förderfall, - maximal bis auf den jeweils gültigen mindestens zu erbringenden Eigenanteil des Programmes 432 der KfW für energetische Stadtsanierung

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Programm für Rationelle Energieverwendung, Regenerative Energien und Energiesparen (progres.nrw)

Aktualisierung: Inhalte angepasst, Juni 2026
Träger/Förderer: Land Nordrhein-Westfalen

Kontakt: Programmbereich Emissionsarme Mobilität NRW direkt Tel.: 0211 837-1928 Programmbereich Klimaschutztechnik NRW direkt Tel.: 0211 837-1927
Die förderpolitischen Aktivitäten zur Energiepolitik im Land Nordrhein-Westfalen werden im „Programm für Rationelle Energieverwendung, Regenerative Energie und Energiesparen“ – kurz progres.nrw – gebündelt. Ziel dieses Programms ist einerseits, durch eine veränderte Mobilität die Erreichung der Klimaschutzziele im Verkehrssektor zu unterstützen und die Lebensqualität in den Städten zu verbessern, andererseits die Einführung und Verbreitung von anwendbarer Techniken zur Nutzung erneuerbarer Energien sowie zum sparsamen und effizienten Einsatz von Energie, um damit einen wesentlichen Beitrag zu den Klimaschutzzielen des Landes zu leisten. Förderbereiche: - Fahrzeuge - Lademöglichkeiten - Strom- und Wärmeerzeugung - Gebäude (Neu- und Umbauten) - Energiesysteme für klimagerechte Gebäude - Fernwärmeleitungen/Wärmekonzepte Besondere Förderbereiche: - Fort- und Weiterbildung - Beratungsleistungen - Konzeptförderung 17.02.2026: Förderpause in den Programmbereichen Emissionsarme Mobilität und Klimaschutztechnik wurde beendet. Es können wieder Förderanträge aus dem „Programm für Rationelle Energieverwendung, Regenerative Energien und Energiesparen“ (progres.nrw) zu den Programmbereichen Emissionsarme Mobilität und Klimaschutztechnik Nordrhein-Westfalen gestellt werden.

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Programm zur Förderung anwendungsnaher Umwelttechniken

Aktualisierung: NEU, Juni 2026
Träger/Förderer: Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau

Kontakt: Vor Antragstellung können Sie sich beraten lassen. Unternehmen in der Stadt Bremen wenden sich bitte an die: Bremer Aufbau-Bank GmbH (BAB) Tel. 0421 9600-10 Unternehmen in der Stadt Bremerhaven wenden sich bitte an die: Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung (BIS) Tel. 0471 94646-610
Wenn Sie als Unternehmen oder als wissenschaftliche Einrichtung umweltfreundliche Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen gemeinsam mit einem Projektpartner erproben, können Sie bei der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau eine Förderung beantragen. Nach Maßgabe dieser Richtlinie werden Förderungen an Unternehmen und Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung mit Sitz bzw. Betriebsstätte im Land Bremen gewährt für: 1. Forschungs- und Entwicklungsvorhaben 2. Prozess- und Organisationsinnovationen 3. Durchführbarkeitsstudien 4. Innovationscluster 5. Innovationsberatungsdienste und innovationsunterstützende Dienstleistungen Die Entwicklungsvorhaben sollen insbesondere auf produktionsintegrierte Umweltschutztechniken, aber auch auf den sparsamen Einsatz von Materialien und Energie, auf die Vermeidung bzw. Verminderung von Emissionen, Abfall, Abwasser und auf die Wiederverwertung der eingesetzten Materialien abzielen. Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Förderfähig sind projektbezogene Personalkosten sowie projektbezogene Sachkosten. Die maximale Höhe des Zuschusses hängt vom konkreten Vorhaben ab.

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Umweltschutzförderung der Deutschen Bundesstiftung Umwelt

Aktualisierung: Inhalte angepasst, Juli 2025
Träger/Förderer: Deutsche Bundesstiftung Umwelt

Kontakt: Kein direkter Ansprechpartner; Kontakt zur Deutschen Bundesstiftung Umwelt: T: +49 541 9633-0; info@dbu.de
Förderung für innovative, modellhafte und lösungsorientierte Vorhaben in den folgenden Themenfeldern: - Nachhaltigkeitskommunikation, -bildung und -bewertung - Nachhaltige Ernährung und Lebensmittelproduktion - Umweltschonende Produkte - Klima- und ressourcenschonendes Bauen - Nachhaltige Quartiersentwicklung - Erneuerbare Energie, Energieeinsparung und -effizienz - Ressourceneffiziente Verfahren, Produktionsprozesse und Werkstoffe - Kreislaufführung und effiziente Nutzung großer und umweltrelevanter Stoffströme - Naturschutz und Gewässerschutz - Umwelt und Kulturgüter - Meeresnaturschutzfonds - Themenoffene Förderung

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