Förderdatenbank
Die Förderdatenbank können Sie auch als Excel-Datei (504 Kb) herunterladen.
Die Förderdatenbank unterstützt Krankenhäuser bei der Suche nach Förder-, Informations- und Beratungsmöglichkeiten für Nachhaltigkeits- und Klimaschutzmaßnahmen. Sie wird seit dem Sommer 2023 vom Deutschen Krankenhausinstitut e. V. im Auftrag der Deutschen Krankenhausgesellschaft e. V. erstellt und regelmäßig aktualisiert. Das letzte Update fand im Juli 2026 statt.
Bitte beachten Sie bei der Nutzung, dass die Übersicht nicht alle verfügbaren Fördermöglichkeiten abdeckt. Es handelt sich ausschließlich um eine Auswahl deutscher Fördermöglichkeiten, die im Zuge jedes Updates sorgfältig auf Aktualität geprüft sowie redaktionell oder inhaltlich angepasst werden. Ebenso werden beim Update Ergänzungen bisher nicht gelisteter Fördermöglichkeiten vorgenommen.
Es liegt in der Verantwortung der Krankenhäuser, die Fördermöglichkeiten über die beigefügten Links auf Aktualität und individuelle Anwendbarkeit zu überprüfen. Bei Fragen zu Förderanträgen wenden Sie sich bitte direkt an den jeweiligen Förderer.
Neben unserer eigenen Förderdatenbank finden Sie auf unserer Plattform weitere Informationen zur Gewinnung von Fördermitteln, wie eine Liste von weiteren relevanten Förderdatenbanken sowie von Energieagenturen, die Beratung zu Fragen der Energieeinsparung anbieten.
Fördermöglichkeiten filtern
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Betriebsberatungen zur Erhöhung der Ressourceneffizienz
Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Sie als Unternehmen bei der Inanspruchnahme externer Beratungsleistungen, mit denen Sie die Ressourceneffizienz und die Umsetzung der Abfallhierarchie verbessern. Sie bekommen die Förderung für - Beratungen über technische, organisatorische, wirtschaftliche und strategische Fragen der Ressourceneffizienz, - Beratungen zum Zusammenhang zwischen Digitalisierung und Ressourceneffizienz, - Beratungen zum Produktdesign im Sinne der Ressourceneffizienz und zur Umsetzung der Abfallhierarchie, - Beratungen zur Entwicklung von Geschäftsmodellen im Sinne der Ressourceneffizienz und der Circular Economy. Die Förderung wird als Zuschuss gezahlt. Die Höhe des Zuschusses beträgt maximal EUR 8.000 und kann bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben finanzieren. Je Beratertag sind Ausgaben von bis zu EUR 1.000 förderfähig.
Bundesförderung für Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme; Modul 2: Energieberatung DIN V 18599
Gefördert werden Energieberatungen für Nichtwohngebäude im Bestand und im Neubau, die es ermöglichen, Energieeffizienz und erneuerbare Energien in den Planungs- und Entscheidungsprozess einzubeziehen und damit die Effizienzpotentiale zum individuell günstigsten Zeitpunkt auszuschöpfen. Eine Neubauberatung für Nichtwohngebäude wird gefördert, wenn sie ein bundesgefördertes Effizienzhaus zum Ziel hat. Höhe der Förderung: Die Förderhöhe beträgt 50 % des förderfähigen Beratungshonorars, maximal jedoch 4.000 Euro. Die genaue Höhe hängt von der beheizten oder gekühlten Nettogrundfläche (Energiebezugsfläche nach GEG) des betreffenden Gebäudes ab: Nettogrundfläche unter 200 m2: Zuschuss maximal 850 Euro; Nettogrundfläche zwischen 200 m2 und 500 m2: Zuschuss maximal 2.500 Euro; Nettogrundfläche mehr als 500 m2: Zuschuss maximal 4.000 Euro. Nach der neuen Richtlinie gilt ab 01.01.2025, dass mit dem Vorhaben grundsätzlich nicht vor Bewilligung begonnen werden darf.
Bundesförderung für Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme; Modul 3: Contracting Orientierungsberatung
Gegenstand der Förderung: Förderfähig ist eine Contracting-Orientierungsberatung, die für ein Contracting-Modell mit vertraglicher Einspargarantie geeignete Gebäude oder -pools ermittelt oder zusammenstellt und zur Vorbereitung der Umsetzung eines geeigneten Contracting-Modells entsprechende qualitative Vorschläge unterbreitet. Höhe der Förderung: Bei jährlichen Energiekosten von nicht mehr als 300.000 Euro (netto) beträgt die Förderung 50 % des förderfähigen Beratungshonorars, jedoch maximal 3.500 Euro. Übersteigen die jährlichen Energiekosten des betrachteten Gebäudes bzw. Gebäudepools 300.000 Euro (netto), beträgt die Förderung 50 % des förderfähigen Beratungshonorars, jedoch maximal 5.000 Euro. Nach der neuen Richtlinie gilt ab 01.01.2025, dass mit dem Vorhaben grundsätzlich nicht vor Bewilligung begonnen werden darf.
Einstiegs- und Orientierungsberatung (im Rahmen der Kommunalrichtlinie)
Gefördert wird eine Einstiegs- und Orientierungsberatung zum Thema Klimaschutz, die durch externe Dienstleistende durchgeführt wird. Die Beratung ist ein leicht zugängliches Angebot und erleichtert Ihnen den Einstieg in den Klimaschutz. Der damit verbundene Aufwand für Sie bleibt gering. Sie entwickeln mit externer Unterstützung schnell umsetzbare und wirkungsvolle Klimaschutzmaßnahmen und setzen diese um. Sie können bis zu 20 Berater-Tage in Anspruch nehmen. Der Zuschuss beträgt 70 % der förderfähigen Gesamtausgaben. Finanzschwache Kommunen und Antragstellende aus Braunkohlegebieten können 90 % der förderfähigen Gesamtausgaben als Zuschuss erhalten. Der Bewilligungszeitraum beträgt in der Regel 18 Monate.
Erstellung von Fokuskonzepten
Gefördert wird die Erstellung von Fokuskonzepten durch fachkundige externe Dienstleistende für die Sektoren: - Mobilität - und Abfallwirtschaft. Das Fokuskonzept zeigt auf, welche technischen und wirtschaftlichen Potenziale zur Minderung von Treibhausgasen bestehen und legt kurz- (bis drei Jahre), mittel- (drei bis sieben Jahre) und langfristige (mehr als sieben Jahre) Ziele und Maßnahmen zur Minderung der Treibhausgasemissionen fest. Die Inhalte des Fokuskonzeptes sollen konkret auf die lokalen Besonderheiten des Antragstellers eingehen. Sie tragen außerdem dem Prinzip der Nachhaltigkeit Rechnung, das heißt der ökologischen, sozialen und ökonomischen Ausgewogenheit. Gefördert werden beispielsweise - Kommunen - sowie weitere Akteure im kommunalen Umfeld mit komplexen Verwaltungs- und Wirtschaftsstrukturen, die durch ein Fokuskonzept erhebliches Energie- und Treibhausgaseinsparpotenzial in den einzelnen Sektoren erzielen können. Der Zuschuss beträgt 60 % der förderfähigen Gesamtausgaben. Finanzschwache Kommunen und Antragsteller aus Braunkohlegebieten können 80 % der förderfähigen Gesamtausgaben als Zuschuss erhalten.
Erstellung von Machbarkeitsstudien
Gefördert wird die Erstellung von Machbarkeitsstudien durch fachkundige externe Dienstleistende. Neben einer Bestandsaufahme beinhaltet die Machbarkeitsstudie eine Potenzialanalyse, in deren Rahmen technische und organisatorische Treibhausgasminderungspotenziale analysiert werden. Darauf aufbauend beinhaltet die Studie die Ergebnisse einer Vorplanungsphase, in der verschiedene Umsetzungsvarianten bewertet und eine Vorzugsvariante abgeleitet wird. Für diese Vorzugsvariante wird eine Entwurfs- und Genehmigungsplanung gefördert. Bezuschusst werden Machbarkeitsstudien für Anlagen und Infrastrukturen, die Ingenieursdienstleistungen bedürfen. Dazu zählen: - Siedlungsabfalldeponien, - Abwasser- und Trinkwasserversorgungsanlagen, - Mobilitätsinfrastruktur, - Beleuchtungsanlagen - sowie weitere Anlagen und Infrastrukturen. Der Zuschuss beträgt 50 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben. Finanzschwache Kommunen und Antragsteller aus Braunkohlegebieten (gemäß § 2 Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen vom 8. August 2020) können 70 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben als Zuschuss erhalten. Der Bewilligungszeitraum beträgt in der Regel 24 Monate, sofern eine vollständige Machbarkeitsstudie (inklusive Leistungsphasen eins bis drei gegebenenfalls vier) beantragt wird. Erfolgt die Beantragung gestaffelt, beträgt der Bewilligungszeitraum jeweils in der Regel zwölf Monate.
Fokusberatungen Klimaschutz
Gefördert wird eine Fokusberatung in einem speziellen Handlungsfeld im Klimaschutz, die durch externe Dienstleistende durchgeführt wird. Die Förderung richtet sich an Antragsteller, die bereits erste Erfahrungen im Klimaschutz besitzen, konkrete Klimaschutzpotenziale in dem zu beratenden Handlungsfeld erschließen möchten und den nötigen Einfluss auf die jeweiligen Maßnahmenumsetzungen haben. Die Fokusberatung hilft Ihrer Organisation dabei, ein oder mehrere ausgewählte Fokusthemen oder konkrete Fragestellungen genau zu untersuchen und dazu passende Klimaschutzaktivitäten zu definieren. Sie entwickeln mit externer Unterstützung schnell realisierbare und wirkungsvolle Klimaschutzmaßnahmen und setzen diese um. Sie können bis zu 20 Beratertage in Anspruch nehmen. Der Zuschuss beträgt 70 % der förderfähigen Gesamtausgaben. Finanzschwache Kommunen und Antragsteller aus Braunkohlegebieten (gemäß § 2 Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen vom 8. August 2020) können 90 % der förderfähigen Gesamtausgaben als Zuschuss erhalten.
Förderprogramm KLIMAfit
Das Förderprogramm Klimafit BW bietet Unternehmen jeglicher Größe und Branche sowie anderen Organisationen in Baden-Württemberg einen niederschwelligen und strukturierten Einstieg in ein Klimaschutzmanagement sowie in das Thema Energieeinsparung. Die teilnehmenden Unternehmen und andere Organisationen werden in gemeinsamen Workshops sowie individuellen Beratungsterminen und Vor-Ort-Begehungen an den unternehmerischen Klimaschutz herangeführt. Hierbei werden eine Treibhausgasbilanz und ein Maßnahmenprogramm erarbeitet. Nach erfolgreichem Abschluss des Förderprogramms erhalten die Teilnehmenden die Auszeichnung „Klimafit BW-Betrieb“.
Förderprogramm „Unternehmen machen Klimaschutz“
Das Förderprogramm „Unternehmen machen Klimaschutz“ bietet baden-württembergischen Unternehmen Unterstützungsangebote für unternehmerische Klimaschutzmaßnahmen an. Das Förderprogramm ist ein Baustein der Klimaschutzstrategie „Unternehmen machen Klimaschutz“ und hat eine Laufzeit bis Ende 2027. Es gibt zwei Förderbausteine. Förderbaustein 1 – Beratungsförderung: Ziel der Beratungsförderung ist es, Unternehmen bei der Erstellung der Ist-Analyse anhand einer Treibhausgasbilanz und eines daraus abzuleitenden Transformationspfads zu unterstützen und Klimaschutzmaßnahmen abzuleiten. Die Beratungsförderung umfasst Beratungsförderung A und Beratungsförderung B mit jeweils zwei bis fünf bezuschussten Beratungstagen. Die Beratungsförderung B kann erst nach einem zusätzlichen Abschluss einer Klimaschutzvereinbarung mit dem Land Baden-Württemberg und einem damit verbundenen Beitritt zum Klimabündnis Baden-Württemberg in Anspruch genommen werden. Der Zuschuss zu Beratungen beträgt 75 % und maximal 900 Euro netto pro Personentag (zuwendungsfähige Gesamtausgabe 1.200 Euro netto pro Personentag mit acht Zeitstunden). Abrechenbar sind mindestens zwei vollständige Personentage. Förderbaustein 2 – Investitionsförderung: Die Investitionsförderung zielt auf die Projektumsetzung von identifizierten Maßnahmen ab, die eine wesentliche Treibhausgasminderung oder -vermeidung nach sich ziehen. Die Investitionsförderung kann von allen Unternehmen mit Sitz oder Standort in Baden-Württemberg beantragt werden. Die Antragstellung erfolgt über das Antragsformular jährlich zum 31. März und 30. September. Die Zuwendung wird als Projektförderung auf Antrag als Anteilsfinanzierung in Form eines Zuschusses gewährt. Der Zuschuss beträgt maximal 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 80.000 Euro. Förderfähig sind nur Nettopreise.
Programm für Rationelle Energieverwendung, Regenerative Energien und Energiesparen (progres.nrw)
Die förderpolitischen Aktivitäten zur Energiepolitik im Land Nordrhein-Westfalen werden im „Programm für Rationelle Energieverwendung, Regenerative Energie und Energiesparen“ – kurz progres.nrw – gebündelt. Ziel dieses Programms ist einerseits, durch eine veränderte Mobilität die Erreichung der Klimaschutzziele im Verkehrssektor zu unterstützen und die Lebensqualität in den Städten zu verbessern, andererseits die Einführung und Verbreitung von anwendbarer Techniken zur Nutzung erneuerbarer Energien sowie zum sparsamen und effizienten Einsatz von Energie, um damit einen wesentlichen Beitrag zu den Klimaschutzzielen des Landes zu leisten. Förderbereiche: - Fahrzeuge - Lademöglichkeiten - Strom- und Wärmeerzeugung - Gebäude (Neu- und Umbauten) - Energiesysteme für klimagerechte Gebäude - Fernwärmeleitungen/Wärmekonzepte Besondere Förderbereiche: - Fort- und Weiterbildung - Beratungsleistungen - Konzeptförderung 17.02.2026: Förderpause in den Programmbereichen Emissionsarme Mobilität und Klimaschutztechnik wurde beendet. Es können wieder Förderanträge aus dem „Programm für Rationelle Energieverwendung, Regenerative Energien und Energiesparen“ (progres.nrw) zu den Programmbereichen Emissionsarme Mobilität und Klimaschutztechnik Nordrhein-Westfalen gestellt werden.
proKlima – Der enercity-Fonds
Zum proKlima-Fördergebiet gehören die Städte Hannover, Hemmingen, Laatzen, Langenhagen, Ronnenberg und Seelze. Die Förderangebote für Nichtwohngebäude umfassen diverse Maßnahmen in den Bereichen: Expertenberatung und Serviceangebote, Wärmeversorgung, SolarStrom und Heizungsoptimierung für bestehende Wärmenetzanschlüsse. Es werden sowohl Maßnahmen an Bestandsgebäuden als auch teilweise der Neubau gefördert. Finanziert wird proKlima von den Städten Hannover, Hemmingen, Laatzen, Langenhagen, Ronnenberg und Seelze (zusammen das proKlima-Fördergebiet) sowie der enercity Netz GmbH.