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Förderdatenbank

Die Förderdatenbank können Sie auch als Excel-Datei (504 Kb) herunterladen.

Die Förderdatenbank unterstützt Krankenhäuser bei der Suche nach Förder-, Informations- und Beratungsmöglichkeiten für Nachhaltigkeits- und Klimaschutzmaßnahmen. Sie wird seit dem Sommer 2023 vom Deutschen Krankenhausinstitut e. V. im Auftrag der Deutschen Kranken­haus­gesell­schaft e. V. erstellt und regelmäßig aktualisiert. Das letzte Update fand im Juli 2026 statt. 

Bitte beachten Sie bei der Nutzung, dass die Übersicht nicht alle verfügbaren Fördermöglichkeiten abdeckt. Es handelt sich ausschließlich um eine Auswahl deutscher Fördermöglichkeiten, die im Zuge jedes Updates sorgfältig auf Aktualität geprüft sowie redaktionell oder inhaltlich angepasst werden. Ebenso werden beim Update Ergänzungen bisher nicht gelisteter Fördermöglichkeiten vorgenommen. 

Es liegt in der Verantwortung der Krankenhäuser, die Fördermöglichkeiten über die beigefügten Links auf Aktualität und individuelle Anwendbarkeit zu überprüfen. Bei Fragen zu Förderanträgen wenden Sie sich bitte direkt an den jeweiligen Förderer. 

Neben unserer eigenen Förderdatenbank finden Sie auf unserer Plattform weitere Informationen zur Gewinnung von Fördermitteln, wie eine Liste von weiteren relevanten Förderdatenbanken sowie von Energieagenturen, die Beratung zu Fragen der Energieeinsparung anbieten.

 

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3 Fördermöglichkeiten

Förderrichtlinien Kommunaler Klimaschutz – KommKlimaFöR 2023 Förderschwerpunkt: Klimaschutz, Klimaanpassung

Aktualisierung: Inhalte angepasst, Juli 2025
Träger/Förderer: Land Bayern

Der Freistaat Bayern unterstützt bayerische Kommunen und deren Zusammenschlüsse (Zweckverbände), Kommunalunternehmen und andere juristische Personen des öffenlichen und privaten Rechts (letztere nur dann, wenn sie sich mehrheitlich in kommunaler Hand befinden) sowie Partner der Bayerischen Staatsregierung in der Bayerischen Klima-Allianz bei der Durchführung von Vorhaben zur systematischen Verringerung von Treibhausgasemissionen. Gefördert werden: - Kommunales Energiemanagement (KEM; strategisches Vorhaben) - Konzept zur Minderung von Treibhausgasen (Klimaschutzkonzept; strategisches Vorhaben) - Qualitätsmanagementverfahren mit Klimaschutzbezug für Kommunen (strategisches Vorhaben) - Einrichtung einer Koordinierungsstelle zum Klimaschutz (Klimaschutzlotse; strategisches Vorhaben) - Mobilitätskonzept (strategisches Vorhaben) - Weitere Konzepte mit Klimaschutzbezug (strategisches Vorhaben) - Sanierung von Außen- und Straßenbeleuchtung, Lichtsignalanlagen, Innen- und Hallenbeleuchtung (investive Vorhaben) - Weitere Umsetzungsvorhaben zur systematischen Verringerung von Treibhausgasemissionen (investive Vorhaben) - Vorhaben zur systematischen Verringerung von Treibhausgasemissionen – Partner der Bayerischen Klima-Allianz - Erstellung, Erweiterung und Aktualisierung eines Klimaanpassungskonzepts durch externe Dienstleister (strategisches Vorhaben) - Umsetzungsvorhaben zur Klimaanpassung (investives Vorhaben) Die Fördersätze betragen je nach Vorhaben (s. Nr. 5.3 der Richtlinie) 50 bis 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Je nach Vorhaben beträgt die Höchstsumme der Zuwendung zwischen 5 000 Euro und 500 000 Euro. Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn sich die zuwendungsfähigen Ausgaben für das jeweilige Vorhaben nach dem Ergebnis der Antragsprüfung nicht auf mindestens 5 000 Euro bzw. 25 000 Euro belaufen (siehe Richtlinie). Die neue Richtlinie zum Förderschwerpunkt „Klimaschutz in Kommunen“ im Bayerischen Klimaschutzprogramm vom 02. Dezember 2022 gilt vom 01. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2026.

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Sanierung von Außen- und Straßenbeleuchtung

Aktualisierung: Januar 2026
Träger/Förderer: Nationale Klimaschutzinitiative des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN)

Kontakt: Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH, Tel.: 030 - 72618 - 0880, E-Mail: nki-kommunalrichtlinie@z-u-g.org
Gefördert wird die energieeffiziente Sanierung von Außen- und Straßenbeleuchtung. Bezuschusst werden Ausgaben für: - Leuchtenkopf – bestehend aus einem Träger für das Leuchtmittel sowie dem Leuchtmittel selbst, Reflektor/Optik, Abdeckung und Gehäuse, - Steuer- und Regelungstechnik, - Anschaffung, Installation, Errichtung und Inbetriebnahme der förderfähigen Anlagenkomponenten, - Deinstallation und fachgerechte Entsorgung der zu ersetzenden Anlagenkomponenten - Durchführung einer photometrischen Messung Der Zuschuss beträgt 25 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben. Finanzschwache Kommunen und Antragstellende aus Braunkohlegebieten (gemäß § 2 Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen vom 8. August 2020) können 40 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben als Zuschuss erhalten. Der Bewilligungszeitraum beträgt in der Regel 18 Monate.

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Sanierung von Innen- und Hallenbeleuchtung (im Rahmen der Kommunalrichtlinie)

Aktualisierung: Inhalte angepasst, Juli 2025
Träger/Förderer: Nationale Klimaschutzinitiative des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN)

Kontakt: Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH Tel.: 030 - 72618 - 0880 E-Mail: nki-kommunalrichtlinie@z-u-g.org
Bezuschusst werden Ausgaben für das komplette Leuchtensystem, bestehend aus Leuchte, Leuchtmittel, Reflektor/Optik und Abdeckung, Steuer- und Regelungstechnik, die Anschaffung, Installation, Errichtung und Inbetriebnahme der förderfähigen Anlagenkomponenten samt erforderlichem Installationsmaterial sowie die Deinstallation und fachgerechte Entsorgung der zu ersetzenden Anlagekomponenten. Der Zuschuss beträgt 25 % der förderfähigen Gesamtausgaben. Finanzschwache Kommunen und Antragstellende aus Braunkohlegebieten können 40 % der förderfähigen Gesamtausgaben als Zuschuss erhalten. Der Bewilligungszeitraum beträgt in der Regel 18 Monate.

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