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Förderdatenbank

Die Förderdatenbank können Sie auch als Excel-Datei (504 Kb) herunterladen.

Die Förderdatenbank unterstützt Krankenhäuser bei der Suche nach Förder-, Informations- und Beratungsmöglichkeiten für Nachhaltigkeits- und Klimaschutzmaßnahmen. Sie wird seit dem Sommer 2023 vom Deutschen Krankenhausinstitut e. V. im Auftrag der Deutschen Kranken­haus­gesell­schaft e. V. erstellt und regelmäßig aktualisiert. Das letzte Update fand im Juli 2026 statt. 

Bitte beachten Sie bei der Nutzung, dass die Übersicht nicht alle verfügbaren Fördermöglichkeiten abdeckt. Es handelt sich ausschließlich um eine Auswahl deutscher Fördermöglichkeiten, die im Zuge jedes Updates sorgfältig auf Aktualität geprüft sowie redaktionell oder inhaltlich angepasst werden. Ebenso werden beim Update Ergänzungen bisher nicht gelisteter Fördermöglichkeiten vorgenommen. 

Es liegt in der Verantwortung der Krankenhäuser, die Fördermöglichkeiten über die beigefügten Links auf Aktualität und individuelle Anwendbarkeit zu überprüfen. Bei Fragen zu Förderanträgen wenden Sie sich bitte direkt an den jeweiligen Förderer. 

Neben unserer eigenen Förderdatenbank finden Sie auf unserer Plattform weitere Informationen zur Gewinnung von Fördermitteln, wie eine Liste von weiteren relevanten Förderdatenbanken sowie von Energieagenturen, die Beratung zu Fragen der Energieeinsparung anbieten.

 

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  • Förderschwerpunkt: Energieeffizienz

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14 Fördermöglichkeiten

Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung 2 (BENE 2)

Aktualisierung: Inhalte angepasst, Juli 2025
Träger/Förderer: Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt

Kontakt: B. & S.U. mbH Beratungs- und Service-Gesellschaft Umwelt mbH, Tel.: (030) 39042-33, bene2@bsu-berlin.de
Mit Unterstützung der Europäischen Union gewährt das Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung 2 (BENE 2) Fördermittel zur Umsetzung nachhaltiger Lösungen zum Klimaschutz. Förderschwerpunkt 1: Energieeffizienz Förderschwerpunkt 2: Umwelt- und Energiemanagementsysteme Förderschwerpunkt 3: Intelligente Energiesysteme, Netze und Speichersysteme Förderschwerpunkt 4: Anpassung an den Klimawandel Förderschwerpunkt 5: Schutz und Erhalt der städtischen Natur und Verringerung von Umweltverschmutzung Förderschwerpunkt 6: Nachhaltige, multimodale städtische Mobilität Mit der Anwendung Vereinfachter Kostenoptionen (VKO) in Form von Pauschalen werden die förderfähigen Ausgaben gemäß einer von der EU vorgegeben Methode berechnet, die auf vorher definierten, direkten Ausgaben basiert.

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Betriebliche Energiekonzepte

Aktualisierung: NEU, Juni 2026
Träger/Förderer: Freistaat Bayern

Kontakt: Dr. Peter Wunsch +49 911 20671-621 Dr. Sebastian Müllner +49 911 20671-376
Um die Energiewende in Bayern umzusetzen und gerade kleine, mittelständische und kommunale Betriebe in die Lage zu versetzen, bis 2045 klimaneutral zu wirtschaften, fördert der Freistaat Bayern Studien zur Energieeinsparung, Energieeffizienz und nachhaltiger Energieerzeugung. Hierbei liegt der Fokus auf der verstärkten Nutzung von erneuerbaren Energien und Speichermethoden. Die Studien sollen insbesondere anbieterneutrale Machbarkeitsbetrachtungen in technischer, infrastruktureller und wirtschaftlicher Hinsicht enthalten und als Grundlage für geplante Investitionen dienen. Förderfähig sind sowohl Studien für einzelne Unternehmen als auch für Unternehmen, die sich in einem Verbund zusammenschließen möchten. Dies wären dann betriebsübergreifende Konzepte. Der Antrag wird dann entweder von einem stellvertretenden Unternehmen oder von einer gemeinsam gegründeten Gesellschaft gestellt. Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses. Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses zu den förderfähigen Kosten. Zuwendungsfähig sind die Kosten zur Erstellung der Studie. Der Zuschuss beträgt bis zu 40 % für große Unternehmen und bis zu 50 % für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) oder nicht wirtschaftlich tätige Organisationen. Der Zuschuss beträgt maximal 50.000 €.

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Bundesförderung für effiziente Gebäude - Nichtwohngebäude: Anlagentechnik

Aktualisierung: Inhalte angepasst, Juli 2025
Träger/Förderer: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Kontakt: Informationen zur Antragstellung: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Tel.: 06196 – 908-1625
Gefördert wird der Einbau von Anlagentechnik in Bestandsgebäuden zur Erhöhung der Energieeffizienz des Gebäudes wie beispielsweise einer energieeffizienten raumlufttechnischen Anlage. - Einbau, Austausch oder Optimierung raumlufttechnischer Anlagen inklusive Wärme-/Kälterückgewinnung - Einbau von Mess-, Steuer- und Regelungstechnik zur Realisierung eines Gebäudeautomatisierungsgrades mindestens der Klasse B nach DIN V 18599-11 - Kältetechnik zur Raumkühlung - Einbau energieeffizienter Innenbeleuchtungssysteme Nicht gefördert werden: - Eigenbauanlagen und Anlagen, die in weniger als vier Exemplaren betrieben werden oder betrieben worden sind (Prototypen) - Gebrauchte Anlagen und Anlagen mit wesentlich gebraucht erworbenen Anlagenteilen Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 300 Euro brutto. Der Grundfördersatz beträgt 15 % der förderfähigen Ausgaben. Die Höchstgrenze für bestimmte energetische Maßnahmen liegt bei 500 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche.

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Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft; Modul 4: Energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen – Premiumförderung und Dekarbonisierungsbonus

Aktualisierung: Inhalte angepasst, Januar 2026
Träger/Förderer: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Kontakt: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle – Referat 513 – Energieeffizienz in der Wirtschaft, Tel.: 06196 908-1883
Weitestgehend technologieoffene Förderung für Maßnahmen zur Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz von industriellen/gewerblichen Prozessen. Eine Förderung ist u. a. nur möglich, wenn anhand eines Einsparkonzeptes Treibhausgaseinsparungen in bestimmter Höhe nachgewiesen werden können. Die Förderhöhe kann bei Kleinen Unternehmen bis zu 45 %, bei Mittleren Unternehmen bis zu 35 % und bei Unternehmen ohne KMU-Status bis zu 25 % der förderfähigen Investitionskosten betragen. Für ausgewählte Maßnahmen in den Bereichen Abwärmenutzung, Elektrifizierung, Wasserstofferzeugung und -nutzung kann zusätzlich ein Dekarbonisierungsbonus in Höhe von bis zu 10 Prozentpunkten bewilligt werden. Für Maßnahmen, die technisch, wirtschaftlich und administrativ in Zusammenhang stehen, darf über Modul 4 maximal ein Zuschuss in Höhe von insgesamt 20 Millionen Euro beantragt werden. Dies gilt auch, wenn diese zusammenhängenden Maßnahmen auf mehrere Förderanträge verteilt werden. Dieses Modul und die hier genannten technischen Mindestanforderungen sind identisch mit den technischen Mindestanforderungen des gleichnamigen Programms zur Beantragung eines zinsgünstigen Kredits mit Tilgungszuschuss bei der KfW. https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/Energie-Umwelt/F%C3%B6rderprodukte/Energieeffizienz-und-Prozessw%C3%A4rme-aus-Erneuerbaren-Energien-(295)/?redirect=497472

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Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft: Modul 1: Querschnittstechnologien

Aktualisierung: Inhalte angepasst, Juli 2025
Träger/Förderer: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Kontakt: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle – Referat 513 – Energieeffizienz in der Wirtschaft, Tel.: 06196 908-1883
Über Modul 1 werden der Erwerb und die Installation von hocheffizienten elektrischen Motoren, Pumpen, Ventilatoren und Drucklufterzeugern gefördert. Anlagen bzw. Komponenten, für die eine Förderung beantragt wird, müssen eine im Unternehmen vorhandene Bestandsanlage/ Bestandskomponente ersetzen. Gefördert werden außerdem Wärmedämmmaßnahmen an Bestandsanlagen, Frequenzumrichtern zur Nachrüstung von bereits im Unternehmen vorhandenen Elektromotoren, Antrieben und Pumpen sowie Wärmeübertragern zur Erschließung der Abwärme von Bestandsanlagen. Antragsberechtigt sind ausschließlich kleine und mittelständische Unternehmen. Kleine Unternehmen erhalten eine Förderung in Höhe von 25 % bezogen auf die Kosten der förderfähigen Investition. Bei mittleren Unternehmen beträgt die Höhe der Förderung 20 %. Das Investitionsvolumen muss mindestens 2.000 Euro pro Maßnahme betragen. Für Maßnahmen, die technisch, wirtschaftlich und administrativ in Zusammenhang stehen, darf über Modul 1 maximal ein Zuschuss in Höhe von insgesamt 200.000 Euro beantragt werden. Dies gilt auch dann, wenn diese zusammenhängenden Maßnahmen auf mehrere Förderanträge verteilt werden. Dieses Modul und die hier genannten technischen Mindestanforderungen sind identisch mit den technischen Mindestanforderungen des gleichnamigen Programms zur Beantragung eines zinsgünstigen Kredits mit Tilgungszuschuss bei der KfW. https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/Energie-Umwelt/F%C3%B6rderprodukte/Energieeffizienz-und-Prozessw%C3%A4rme-aus-Erneuerbaren-Energien-(295)/?redirect=497472

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Bundesförderung für Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme; Modul 2: Energieberatung DIN V 18599

Aktualisierung: Inhalte angepasst, Januar 2026
Träger/Förderer: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Kontakt: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle – Referat 515 – Energieberatung, Tel.: 06196 908-1880
Gefördert werden Energieberatungen für Nichtwohngebäude im Bestand und im Neubau, die es ermöglichen, Energieeffizienz und erneuerbare Energien in den Planungs- und Entscheidungsprozess einzubeziehen und damit die Effizienzpotentiale zum individuell günstigsten Zeitpunkt auszuschöpfen. Eine Neubauberatung für Nichtwohngebäude wird gefördert, wenn sie ein bundesgefördertes Effizienzhaus zum Ziel hat. Höhe der Förderung: Die Förderhöhe beträgt 50 % des förderfähigen Beratungshonorars, maximal jedoch 4.000 Euro. Die genaue Höhe hängt von der beheizten oder gekühlten Nettogrundfläche (Energiebezugsfläche nach GEG) des betreffenden Gebäudes ab: Nettogrundfläche unter 200 m2: Zuschuss maximal 850 Euro; Nettogrundfläche zwischen 200 m2 und 500 m2: Zuschuss maximal 2.500 Euro; Nettogrundfläche mehr als 500 m2: Zuschuss maximal 4.000 Euro. Nach der neuen Richtlinie gilt ab 01.01.2025, dass mit dem Vorhaben grundsätzlich nicht vor Bewilligung begonnen werden darf.

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Bundesförderung Kälte- und Klimaanlagen

Aktualisierung: Inhalte angepasst, August 2024
Träger/Förderer: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Kontakt: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle – Referat 525 – Kraft-Wärme-Kopplung, Kälte-Klimatechnik, Tel: 06196 – 908 1249
Gefördert werden Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz an stationären Kälte- und Klimaanlagen, die mit nicht halogenierten Kältemitteln betrieben werden. Dazu zählt auch die Installation von Anlagenkomponenten (zum Beispiel für den Wärmepumpenbetrieb zur Abwärmenutzung oder von Speichern), sofern die Energieeffizienz weiter erhöht werden kann. Die förderfähigen Maßnahmen betreffen die Installation von Anlagen, deren Nach- und Umrüstung sowie die Effizienz-Umrüstung von Kleinanlagen. Antragsberechtigt sind (unabhängig von der Gewinnerzielungsabsicht): Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften, Zweckverbände und Eigenbetriebe, Hochschulen und Schulen, Krankenhäuser sowie kirchliche Einrichtungen.

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Förderrichtlinie Energie und Klima/2023

Aktualisierung: Inhalte angepasst, Juni 2026
Träger/Förderer: Sächsische Aufbaubank

Ziel des Programms ist die Unterstützung einer klimaneutralen Wirtschaft und die Umsetzung der Energiewende und des Klimaschutzes in Sachsen. Modul 1: Anwendungsorientierte Energie- und Klimaforschung (nur für Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Berufsakademie in Sachsen) Modul 2: Energieeffizienz und Reduzierung von Treibhausgasemissionen Modul 3: Maßnahmen zur Entwicklung intelligenter Energiesysteme, Netze und Speichersysteme auf lokaler Ebene Modul 4: Stärkung der Anpassung an die Folgen des Klimawandels Modul 5: Zukunftsfähige Energieversorgung (in der Gebietskulisse des Just Transition Fonds: Landkreise Görlitz, Bautzen, Nordsachsen, Leipzig sowie die Städte Chemnitz und Leipzig). Begünstigte können je nach geplanter Maßnahmenart / je nach Modul u. a. Unternehmen, Kommunen, Zweckverbände, Genossenschaften, Stiftungen und Vereine aus Sachsen sein. Die Zuschusshöhe ist in Abhängigkeit der geplanten Maßnahmenart / des Moduls, der Rechtsform des Antragstellers und der geltenden Beihilfevorschriften unterschiedlich hoch. Sie beträgt grundsätzlich zwischen 50 bis 80 % der förderfähigen Ausgaben. Die Verwendung der Zuwendung ist innerhalb von sechs Monaten nach Erfüllung des Zuwendungszwecks, spätestens jedoch mit Ablauf des sechsten auf den Bewilligungszeitraum folgenden Monats nachzuweisen (Verwendungsnachweis). Es gilt ab sofort ein Antrags- und Bewilligungsstopp für die Förderung der Teilnahme am European Energy Award – EEA-Programm für Kommunen (eea-Programm gem. Teil B, Ziff. II, Nr. 1.2 Buchstabe d) der FRL EuK/2023). Die übrigen über diese Ziffer der FRL zu beantragenden Maßnahmen bleiben davon unberührt.

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Förderung von Energieeinspar- und Energieeffizienztechnologien und Energieinnovationen – E3

Aktualisierung: NEU, Juni 2026
Träger/Förderer: Land Schleswig-Holstein

Kontakt: Katja Borwig Fachliches Projektcontrolling Innovationsförderung Telefon: +49 431 66 66 6 - 855 borwig@wtsh.de Christoph Lawrenz Fachliches Projektcontrolling Innovationsförderung Telefon: +49 431 66 66 6 - 887 lawrenz@wtsh.de
Ziel dieser Richtlinie ist die Förderung von Vorhaben zur Steigerung der Energieeffizienz, Senkung des Energieverbrauchs und Reduzierung der CO2- Emissionen im Hinblick auf das Ziel der Treibhausgasneutralität bis 2045. Gefördert werden: - nicht gebäudebezogene investive Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz und dadurch Reduzierung der energiebedingten Treibhausgasemissionen, - nicht gebäudebezogene investive Maßnahmen zur energetischen Optimierung von industriellen und gewerblichen Anlagen und Prozessen, - nicht gebäudebezogene investive Maßnahmen zur Umstellung auf CO2-neutrale Energieträger, sofern diese energieeffizienter sind, - nicht gebäudebezogene Investitionen in Querschnittstechnologien wie Mess-, Steuer- Regel- oder Automatisierungstechnik sowie zugehörige Software, sofern sie zur Verbesserung der Energieeffizienz der zu optimierten Anlagen und Prozesse beiträgt, - Vorhaben, die zur Durchführung und Vorbereitung von Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten (Durchführbarkeitsstudien) für neuartige Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen dienen, in denen technisch-wissenschaftliche Voraussetzungen für die Entwicklung neuer zukunftsorientierter energieeffizienter Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen geschaffen werden, - Pilot- und Demonstrationsvorhaben, die auf die erstmalige Anwendung und Validierung neuer zukunftsorientierter energieeffizienter Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen abzielen. Diese Förderung kann von Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein beantragt werden. Forschungs- und Entwicklungsvorhaben können nicht in großen Unternehmen gefördert werden. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) werden grundsätzlich bevorzugt gefördert. Die Förderung erfolgt als Anteilsfinanzierung in Form eines nicht zurückzahlbaren Zuschusses.

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Klimaschutz-Projekte in nicht wirtschaftlich tätigen Organisationen

Aktualisierung: NEU, Juni 2026
Träger/Förderer: Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern

Kontakt: Laura Streit Telefon: 0385 6363-1468 laura.streit@lfi-mv.de Philipp Lübbert Telefon: 0385 6363-1465 philipp.luebbert@lfi-mv.de
Zuwendungen werden gewährt für die nachhaltige Verringerung von Treibhausgasemissionen um mindestens 30 % gegenüber den vorherigen Emissionssituationen durch Steigerung der Energieeffizienz sowie Entwicklung oder Errichtung von intelligenten Energiesystemen und Energiespeicherung. Dazu zählen insbesondere: - Machbarkeitsstudien, Vorplanungsstudien und Vorbereitungen - Planung von investiven Vorhaben sowie zur intelligenten Kopplung - Investive Vorhaben zur Energieeinsparung und zur Verbesserung der Energieeffizienz, die über den gesetzlichen Standard zum Zeitpunkt des Antragseingangs hinausgehen - Investive Vorhaben der Entwicklung oder Errichtung intelligenter kleinräumiger Energiesysteme (einschließlich intelligenter Netze und Informations- und Kommunikationssysteme) und lokaler Netze zur Nutzung erneuerbarer Energien - Demonstrationsvorhaben für neue Lösungen zur Einsparung von Energie oder Treibhausgasemissionen Wer wird gefördert? - Gemeinden, Ämter, Landkreise, kreisfreie Städte, kommunale Zweck­verbände, rechtsfähige kommunale Anstalten des öffent­lichen Rechts und kommunale Landes­verbände Mecklenburg-Vorpommerns - Kirchen/Religions­gemeinschaften - Vereine, Verbände und Stiftungen Die Zuwendung wird im Rahmen einer Projekt­förderung als Anteil­finanzierung oder als Fest­betrags­finanzierung (für Vorhaben unter 200.000,00 EUR Gesamtausgaben mit vereinfachtem Verwendungsnachweisverfahren) in Form einer nicht rückzahlbaren Zuwendung gewährt. Die Förderhöhe beträgt je nach Fördertatbestand 25 %, 50 % oder 60 %. Eine Erhöhung bis maximal 70 % ist durch die Gewährung einzelner Boni möglich, welche nur im Einzelfall und einmalig gewährt werden.

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Klimaschutz-Projekte in wirtschaftlich tätigen Organisationen

Aktualisierung: Inhalte angepasst, Januar 2026
Träger/Förderer: Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern

Kontakt: Christoph Papenfuß Telefon: 0385 6363-1231 christoph.papenfuss@lfi-mv.de Michael Graf Telefon: 0385 6363-1447 michael.graf@lfi-mv.de
Zuwendungen werden gewährt für die nachhaltige Verringerung von Treibhausgasemissionen um mindestens 30 % gegenüber den vorherigen Emissionssituationen durch Steigerung der Energieeffizienz sowie Entwicklung oder Errichtung von intelligenten Energiesystemen und Energiespeicherung. Dazu zählen insbesondere: - Machbarkeitsstudien, Vorplanungsstudien und Vorbereitungen - Planung von investiven Vorhaben sowie zur intelligenten Kopplung - Investive Vorhaben zur Energieeinsparung und zur Verbesserung der Energieeffizienz, die über den gesetzlichen Standard zum Zeitpunkt des Antragseingangs hinausgehen - Investive Vorhaben der Entwicklung oder Errichtung intelligenter kleinräumiger Energiesysteme (einschließlich intelligenter Netze und Informations- und Kommunikationssysteme) und lokaler Netze zur Nutzung erneuerbarer Energien - Demonstrationsvorhaben für neue Lösungen zur Einsparung von Energie oder Treibhausgasemissionen Wer wird gefördert? - Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft - kommunale Zweckverbände, rechtsfähige kommunale Anstalten öffentlichen Rechts und kommunale Landesverbände Mecklenburg-Vorpommerns - Vereine, Verbände und Stiftungen sowie gemeinwohlorientierte Gesellschaften, sofern diese Förderung ihre wirtschaftliche Tätigkeit betrifft Die Zuwendung wird als Anteil­finanzierung der zuwendungs­fähigen Ausgaben gewährt (nicht rückzahl­barer Zuschuss). Die Förderhöhe beträgt je nach Fördertatbestand 30 %, 35 % oder 40 %. Eine Erhöhung bis maximal 70 % ist durch die Gewährung einzelner Boni möglich, welche nur im Einzelfall und einmalig gewährt werden.

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NRW.BANK.Invest Zukunft.

Aktualisierung: Inhalte angepasst, Juni 2026
Träger/Förderer: NRW.BANK

Kontakt: Tel: 0211 91741 - 4800 Email: beratung@nrwbank.de
Die NRW.BANK fördert zu niedrigeren Zinsen als dem Marktzins (2 % niedriger) die Transformation zu Nachhaltigkeit, Digitalisierung und Innovation in Unternehmen. Für kleine und mittlere Unternehmen gibt es Tilgungsnachlässe von 5, 10 oder 20 %. Förderfähig sind Investitionen in den Bereichen: - Klimaschutz(-technologien) - Umweltschutz - Circular Economy - Effizienz und Einsparung - Mobilität - Digitalisierung - Innovation

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Programm zur Förderung anwendungsnaher Umwelttechniken

Aktualisierung: NEU, Juni 2026
Träger/Förderer: Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau

Kontakt: Vor Antragstellung können Sie sich beraten lassen. Unternehmen in der Stadt Bremen wenden sich bitte an die: Bremer Aufbau-Bank GmbH (BAB) Tel. 0421 9600-10 Unternehmen in der Stadt Bremerhaven wenden sich bitte an die: Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung (BIS) Tel. 0471 94646-610
Wenn Sie als Unternehmen oder als wissenschaftliche Einrichtung umweltfreundliche Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen gemeinsam mit einem Projektpartner erproben, können Sie bei der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau eine Förderung beantragen. Nach Maßgabe dieser Richtlinie werden Förderungen an Unternehmen und Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung mit Sitz bzw. Betriebsstätte im Land Bremen gewährt für: 1. Forschungs- und Entwicklungsvorhaben 2. Prozess- und Organisationsinnovationen 3. Durchführbarkeitsstudien 4. Innovationscluster 5. Innovationsberatungsdienste und innovationsunterstützende Dienstleistungen Die Entwicklungsvorhaben sollen insbesondere auf produktionsintegrierte Umweltschutztechniken, aber auch auf den sparsamen Einsatz von Materialien und Energie, auf die Vermeidung bzw. Verminderung von Emissionen, Abfall, Abwasser und auf die Wiederverwertung der eingesetzten Materialien abzielen. Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Förderfähig sind projektbezogene Personalkosten sowie projektbezogene Sachkosten. Die maximale Höhe des Zuschusses hängt vom konkreten Vorhaben ab.

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Sachsen-Anhalt ENERGIE

Aktualisierung: Inhalte angepasst, Juni 2026
Träger/Förderer: Land Sachsen-Anhalt

Kontakt: Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt Telefon: +49 391 567-1611 E-Mail: VzAL3@mwu.sachsen-anhalt.de
"Sachsen-Anhalt ENERGIE" unterstützt kleine, mittlere und große Unternehmen bei der energieeffizienten Erneuerung von Gebäuden, dem Austausch ineffizienter technischer Anlagen sowie der Installation erneuerbarer Energiequellen für die Versorgung mit Strom und Wärme. Hinweis: Eine alleinige Förderung von Energieerzeugungsanlagen (bspw. Photovoltaikanlagen) und Speichern ist nicht möglich. Was wird gefördert? 1. Gebäudebezogene Einzelmaßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz (zum Beispiel an Fassade, Dach, Fenstern, Türen, Toren, Heizung, Kühlung) und 2. nicht gebäudebezogene Einzelmaßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz, wie der Austausch ineffizienter technischer Anlagen und Aggregate, die Installation von Anlagen zur Wärmerückgewinnung und Abwärmenutzung oder Maßnahmen zur energetischen Prozessoptimierung.

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