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Förderdatenbank

Die Förderdatenbank können Sie auch als Excel-Datei (504 Kb) herunterladen.

Die Förderdatenbank unterstützt Krankenhäuser bei der Suche nach Förder-, Informations- und Beratungsmöglichkeiten für Nachhaltigkeits- und Klimaschutzmaßnahmen. Sie wird seit dem Sommer 2023 vom Deutschen Krankenhausinstitut e. V. im Auftrag der Deutschen Kranken­haus­gesell­schaft e. V. erstellt und regelmäßig aktualisiert. Das letzte Update fand im Juli 2026 statt. 

Bitte beachten Sie bei der Nutzung, dass die Übersicht nicht alle verfügbaren Fördermöglichkeiten abdeckt. Es handelt sich ausschließlich um eine Auswahl deutscher Fördermöglichkeiten, die im Zuge jedes Updates sorgfältig auf Aktualität geprüft sowie redaktionell oder inhaltlich angepasst werden. Ebenso werden beim Update Ergänzungen bisher nicht gelisteter Fördermöglichkeiten vorgenommen. 

Es liegt in der Verantwortung der Krankenhäuser, die Fördermöglichkeiten über die beigefügten Links auf Aktualität und individuelle Anwendbarkeit zu überprüfen. Bei Fragen zu Förderanträgen wenden Sie sich bitte direkt an den jeweiligen Förderer. 

Neben unserer eigenen Förderdatenbank finden Sie auf unserer Plattform weitere Informationen zur Gewinnung von Fördermitteln, wie eine Liste von weiteren relevanten Förderdatenbanken sowie von Energieagenturen, die Beratung zu Fragen der Energieeinsparung anbieten.

 

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5 Fördermöglichkeiten

Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung 2 (BENE 2)

Aktualisierung: Inhalte angepasst, Juli 2025
Träger/Förderer: Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt

Kontakt: B. & S.U. mbH Beratungs- und Service-Gesellschaft Umwelt mbH, Tel.: (030) 39042-33, bene2@bsu-berlin.de
Mit Unterstützung der Europäischen Union gewährt das Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung 2 (BENE 2) Fördermittel zur Umsetzung nachhaltiger Lösungen zum Klimaschutz. Förderschwerpunkt 1: Energieeffizienz Förderschwerpunkt 2: Umwelt- und Energiemanagementsysteme Förderschwerpunkt 3: Intelligente Energiesysteme, Netze und Speichersysteme Förderschwerpunkt 4: Anpassung an den Klimawandel Förderschwerpunkt 5: Schutz und Erhalt der städtischen Natur und Verringerung von Umweltverschmutzung Förderschwerpunkt 6: Nachhaltige, multimodale städtische Mobilität Mit der Anwendung Vereinfachter Kostenoptionen (VKO) in Form von Pauschalen werden die förderfähigen Ausgaben gemäß einer von der EU vorgegeben Methode berechnet, die auf vorher definierten, direkten Ausgaben basiert.

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Förderprogramm Klimabonus der Stadt Frankfurt am Main

Aktualisierung: Inhalte angepasst, Juni 2026
Träger/Förderer: Stadt Frankfurt am Main

Kontakt: Klimareferat Tel: +49 69 212 39193 E-Mail: klimareferat@stadt-frankfurt.de
Die Stadt Frankfurt nimmt 21 Millionen Euro in die Hand, um klimafördernde Projekte ihrer Einwohner und Unternehmen finanziell zu unterstützen. Dabei kann es sich handeln um: - Dach-, Fassaden- und Hofbegrünungen - Regenwasserspeicher und Trinkbrunnen - Solaranlagen - Mini-PV-Anlagen (sogenannte Balkonkraftwerke, hierfür stehen derzeit keine weiteren Mittel zur Verfügung) - Batteriespeicher und Ladesäulen (nur in Kombination mit neuen PV-Anlagen) Ziel der Förderung ist es, dafür Anreize zu schaffen, CO2 einzusparen und auf die klimatischen Veränderungen zu reagieren. Antragsberechtigt sind alle Privatpersonen, Unternehmen, Vereine, Organisationen und Gemeinschaften, die auf ihren Frankfurter Grundstücken Maßnahmen umsetzen wollen.

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Förderrichtlinie Energie und Klima/2023

Aktualisierung: Inhalte angepasst, Juni 2026
Träger/Förderer: Sächsische Aufbaubank

Ziel des Programms ist die Unterstützung einer klimaneutralen Wirtschaft und die Umsetzung der Energiewende und des Klimaschutzes in Sachsen. Modul 1: Anwendungsorientierte Energie- und Klimaforschung (nur für Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Berufsakademie in Sachsen) Modul 2: Energieeffizienz und Reduzierung von Treibhausgasemissionen Modul 3: Maßnahmen zur Entwicklung intelligenter Energiesysteme, Netze und Speichersysteme auf lokaler Ebene Modul 4: Stärkung der Anpassung an die Folgen des Klimawandels Modul 5: Zukunftsfähige Energieversorgung (in der Gebietskulisse des Just Transition Fonds: Landkreise Görlitz, Bautzen, Nordsachsen, Leipzig sowie die Städte Chemnitz und Leipzig). Begünstigte können je nach geplanter Maßnahmenart / je nach Modul u. a. Unternehmen, Kommunen, Zweckverbände, Genossenschaften, Stiftungen und Vereine aus Sachsen sein. Die Zuschusshöhe ist in Abhängigkeit der geplanten Maßnahmenart / des Moduls, der Rechtsform des Antragstellers und der geltenden Beihilfevorschriften unterschiedlich hoch. Sie beträgt grundsätzlich zwischen 50 bis 80 % der förderfähigen Ausgaben. Die Verwendung der Zuwendung ist innerhalb von sechs Monaten nach Erfüllung des Zuwendungszwecks, spätestens jedoch mit Ablauf des sechsten auf den Bewilligungszeitraum folgenden Monats nachzuweisen (Verwendungsnachweis). Es gilt ab sofort ein Antrags- und Bewilligungsstopp für die Förderung der Teilnahme am European Energy Award – EEA-Programm für Kommunen (eea-Programm gem. Teil B, Ziff. II, Nr. 1.2 Buchstabe d) der FRL EuK/2023). Die übrigen über diese Ziffer der FRL zu beantragenden Maßnahmen bleiben davon unberührt.

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Klimaschutz-Projekte in nicht wirtschaftlich tätigen Organisationen

Aktualisierung: NEU, Juni 2026
Träger/Förderer: Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern

Kontakt: Laura Streit Telefon: 0385 6363-1468 laura.streit@lfi-mv.de Philipp Lübbert Telefon: 0385 6363-1465 philipp.luebbert@lfi-mv.de
Zuwendungen werden gewährt für die nachhaltige Verringerung von Treibhausgasemissionen um mindestens 30 % gegenüber den vorherigen Emissionssituationen durch Steigerung der Energieeffizienz sowie Entwicklung oder Errichtung von intelligenten Energiesystemen und Energiespeicherung. Dazu zählen insbesondere: - Machbarkeitsstudien, Vorplanungsstudien und Vorbereitungen - Planung von investiven Vorhaben sowie zur intelligenten Kopplung - Investive Vorhaben zur Energieeinsparung und zur Verbesserung der Energieeffizienz, die über den gesetzlichen Standard zum Zeitpunkt des Antragseingangs hinausgehen - Investive Vorhaben der Entwicklung oder Errichtung intelligenter kleinräumiger Energiesysteme (einschließlich intelligenter Netze und Informations- und Kommunikationssysteme) und lokaler Netze zur Nutzung erneuerbarer Energien - Demonstrationsvorhaben für neue Lösungen zur Einsparung von Energie oder Treibhausgasemissionen Wer wird gefördert? - Gemeinden, Ämter, Landkreise, kreisfreie Städte, kommunale Zweck­verbände, rechtsfähige kommunale Anstalten des öffent­lichen Rechts und kommunale Landes­verbände Mecklenburg-Vorpommerns - Kirchen/Religions­gemeinschaften - Vereine, Verbände und Stiftungen Die Zuwendung wird im Rahmen einer Projekt­förderung als Anteil­finanzierung oder als Fest­betrags­finanzierung (für Vorhaben unter 200.000,00 EUR Gesamtausgaben mit vereinfachtem Verwendungsnachweisverfahren) in Form einer nicht rückzahlbaren Zuwendung gewährt. Die Förderhöhe beträgt je nach Fördertatbestand 25 %, 50 % oder 60 %. Eine Erhöhung bis maximal 70 % ist durch die Gewährung einzelner Boni möglich, welche nur im Einzelfall und einmalig gewährt werden.

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Klimaschutz-Projekte in wirtschaftlich tätigen Organisationen

Aktualisierung: Inhalte angepasst, Januar 2026
Träger/Förderer: Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern

Kontakt: Christoph Papenfuß Telefon: 0385 6363-1231 christoph.papenfuss@lfi-mv.de Michael Graf Telefon: 0385 6363-1447 michael.graf@lfi-mv.de
Zuwendungen werden gewährt für die nachhaltige Verringerung von Treibhausgasemissionen um mindestens 30 % gegenüber den vorherigen Emissionssituationen durch Steigerung der Energieeffizienz sowie Entwicklung oder Errichtung von intelligenten Energiesystemen und Energiespeicherung. Dazu zählen insbesondere: - Machbarkeitsstudien, Vorplanungsstudien und Vorbereitungen - Planung von investiven Vorhaben sowie zur intelligenten Kopplung - Investive Vorhaben zur Energieeinsparung und zur Verbesserung der Energieeffizienz, die über den gesetzlichen Standard zum Zeitpunkt des Antragseingangs hinausgehen - Investive Vorhaben der Entwicklung oder Errichtung intelligenter kleinräumiger Energiesysteme (einschließlich intelligenter Netze und Informations- und Kommunikationssysteme) und lokaler Netze zur Nutzung erneuerbarer Energien - Demonstrationsvorhaben für neue Lösungen zur Einsparung von Energie oder Treibhausgasemissionen Wer wird gefördert? - Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft - kommunale Zweckverbände, rechtsfähige kommunale Anstalten öffentlichen Rechts und kommunale Landesverbände Mecklenburg-Vorpommerns - Vereine, Verbände und Stiftungen sowie gemeinwohlorientierte Gesellschaften, sofern diese Förderung ihre wirtschaftliche Tätigkeit betrifft Die Zuwendung wird als Anteil­finanzierung der zuwendungs­fähigen Ausgaben gewährt (nicht rückzahl­barer Zuschuss). Die Förderhöhe beträgt je nach Fördertatbestand 30 %, 35 % oder 40 %. Eine Erhöhung bis maximal 70 % ist durch die Gewährung einzelner Boni möglich, welche nur im Einzelfall und einmalig gewährt werden.

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