Förderdatenbank
Die Förderdatenbank können Sie auch als Excel-Datei (504 Kb) herunterladen.
Die Förderdatenbank unterstützt Krankenhäuser bei der Suche nach Förder-, Informations- und Beratungsmöglichkeiten für Nachhaltigkeits- und Klimaschutzmaßnahmen. Sie wird seit dem Sommer 2023 vom Deutschen Krankenhausinstitut e. V. im Auftrag der Deutschen Krankenhausgesellschaft e. V. erstellt und regelmäßig aktualisiert. Das letzte Update fand im Juli 2026 statt.
Bitte beachten Sie bei der Nutzung, dass die Übersicht nicht alle verfügbaren Fördermöglichkeiten abdeckt. Es handelt sich ausschließlich um eine Auswahl deutscher Fördermöglichkeiten, die im Zuge jedes Updates sorgfältig auf Aktualität geprüft sowie redaktionell oder inhaltlich angepasst werden. Ebenso werden beim Update Ergänzungen bisher nicht gelisteter Fördermöglichkeiten vorgenommen.
Es liegt in der Verantwortung der Krankenhäuser, die Fördermöglichkeiten über die beigefügten Links auf Aktualität und individuelle Anwendbarkeit zu überprüfen. Bei Fragen zu Förderanträgen wenden Sie sich bitte direkt an den jeweiligen Förderer.
Neben unserer eigenen Förderdatenbank finden Sie auf unserer Plattform weitere Informationen zur Gewinnung von Fördermitteln, wie eine Liste von weiteren relevanten Förderdatenbanken sowie von Energieagenturen, die Beratung zu Fragen der Energieeinsparung anbieten.
Fördermöglichkeiten filtern
Durchsuchen und filtern Sie die Fördermitteldatenbank nach Begriffen und Förderschwerpunkten.
Förderprogramm Klimabonus der Stadt Frankfurt am Main
Die Stadt Frankfurt nimmt 21 Millionen Euro in die Hand, um klimafördernde Projekte ihrer Einwohner und Unternehmen finanziell zu unterstützen. Dabei kann es sich handeln um: - Dach-, Fassaden- und Hofbegrünungen - Regenwasserspeicher und Trinkbrunnen - Solaranlagen - Mini-PV-Anlagen (sogenannte Balkonkraftwerke, hierfür stehen derzeit keine weiteren Mittel zur Verfügung) - Batteriespeicher und Ladesäulen (nur in Kombination mit neuen PV-Anlagen) Ziel der Förderung ist es, dafür Anreize zu schaffen, CO2 einzusparen und auf die klimatischen Veränderungen zu reagieren. Antragsberechtigt sind alle Privatpersonen, Unternehmen, Vereine, Organisationen und Gemeinschaften, die auf ihren Frankfurter Grundstücken Maßnahmen umsetzen wollen.
Förderung Kommunale Klimarichtlinie
Gefördert werden: - Investive kommunale Maßnahmen zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen (Neu-, Erweiterungs- und Ersatzinvestitionen) - Energieeffizienzmaßnahmen an Kläranlagen und im Rahmen der Trinkwassergewinnung und -bereitstellung - Investitionen zur Anpassung an den Klimawandel wie beispielsweise: Entsiegelungen und Beschattungen von öffentlichen Plätzen, Dachbegrünungen, Starkregenvorsorge, wie der Rückbau verrohrter Gewässer und die Rückhaltung von Niederschlagswasser von Dachflächen öffentlicher Gebäude und Anlagen. Auch die Schaffung von innerörtlichen Wasserflächen oder Retentionsflächen sind mögliche Maßnahmen. - Pilot- und Demonstrationsvorhaben für Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel Es gibt eine Basisförderquote von 40 % für alle Kommunen. Den Klima-Kommunen-Zuschlag in Höhe von 20 % (also insgesamt 60 %) erhalten Kommunen , die Mitglied im Bündnis der Klima-Kommunen sind und die entsprechenden Anforderungen erfüllen. Den zusätzlichen Sprinter-Zuschlag in Höhe von 15 % (also insgesamt 75 %) erhalten Klima-Kommunen, die mindestens eine Sprinter-Maßnahme pro Jahr umsetzen. Bei Förderung von investiven Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen beträgt der maximale Förderbetrag für Kommunen grundsätzlich 250.000 Euro, für Biomassefeuerungsanlagen und für kommunale Unternehmen 200.000 Euro.
GründachPlus
Bezuschusst wird die Dach- und Fassadenbegrünung von Gebäuden in bestimmten Stadtgebieten von Berlin. Die Dachbegrünung wird bei einer Vegetationsfläche von mehr als 100 Quadratmetern gefördert. Fassaden werden bei einer Vegetationsfläche von mehr als 50 Quadratmetern bodengebundener und mehr als 10 Quadratmetern wandgebundener Fassadenbegrünung bezuschusst. Die finanziellen Zuschüsse aus dem Programm werden für jedes förderfähige Gebäude einmalig im Rahmen einer nicht rückzahlbaren Projektfinanzierung gewährt.
Hamburger Gründachförderung
Gefördert werden freiwillig durchgeführte Dach- und Fassadenbegrünungen auf und an Gebäuden und Bauwerken in Hamburg. Wer wird gefördert? Eigentümer*innen sowie Erbbauberechtigte von Hamburger Wohn- und Nichtwohngebäuden einschließlich der Nebengebäude und Infrastrukturgewerbe. Was wird gefördert? Dachbegrünung und Fassadenbegrünung. Es kann auch die Gebäudebegrünung PLUS beantragt werden, wenn die zusätzlichen Förderkriterien erfüllt sind (Lage im Stadtgebiet, Maßnahmen zur Klimaanpassung und Maßnahmen mit gesellschaftlichem Mehrwert). Förderkonditionen für die Dachbegrünung und Fassadenbegrünung: einmaliger Zuschuss von max. 100.000 Euro pro Gebäude. Die Förderung für Vermietende ab drei Wohneinheiten, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und sonstige Organisationen (z. B. Vereine, Stiftungen und gemeinnützige Organisationsformen) beträgt pauschal 40 % der eingereichten förderfähigen Ausgaben. Begrenzt werden die anerkennungsfähigen Kosten ggf. durch die maximal förderfähigen Kosten je m² Nettovegetationsfläche. Für solare Energiegewinnung in Kombination mit begrünten Dächern wird die Unterkonstruktion der Solaranlage mit 40 % der anerkennungsfähigen Kosten, jedoch mit max. 50 €/m² Bruttokollektorfläche/-modulfläche bezuschusst. Förderkonditionen für Gebäudebegrünung PLUS: Einmaliger Zuschuss in Höhe von 75 bis zu 100 % der förderfähigen Ausgaben, max. 200.000,00 € je Bauwerk.
Klimaschutz Förderung von kommunalen Klimaschutz- und Klimaanpassungsprojekten sowie von kommunalen Informationsinitiativen
Durch die Förderung sollen die Ziele der Hessischen Landesregierung im Bereich des Klimaschutzes zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen sowie die Begrenzung der negativen Auswirkungen des Klimawandels unterstützt werden. Bei dieser Förderung gibt es vier Fördermöglichkeiten: - Förderung investiver kommunaler Maßnahmen zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen (Klimaschutzmaßnahmen) - Förderung kommunaler Maßnahmen zur Begrenzung der negativen Auswirkungen des Klimawandels (Klimaanpassungsmaßnahmen) - Förderung von Pilot- und Demonstrationsvorhaben zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen (Klimaschutzmaßnahmen) oder zur Begrenzung der negativen Auswirkungen des Klimawandels (Klimaanpassungsmaßnahmen) - Förderung von Maßnahmen zur Haus- und Hofbegrünung privater Immobilieneigentümer als Klimaanpassungsmaßnahme in Kommunen Antragsberechtigt sind hessische Gemeinden, Städte und Landkreise, deren Zusammenschlüsse und Zweckverbände sowie kommunale Unternehmen. Die Zuschusshöhe ist unterschiedlich je nach Fördermöglichkeit.