Skip to main navigation Skip to main content Skip to page footer

Förderdatenbank

Die Förderdatenbank können Sie auch als Excel-Datei (504 Kb) herunterladen.

Die Förderdatenbank unterstützt Krankenhäuser bei der Suche nach Förder-, Informations- und Beratungsmöglichkeiten für Nachhaltigkeits- und Klimaschutzmaßnahmen. Sie wird seit dem Sommer 2023 vom Deutschen Krankenhausinstitut e. V. im Auftrag der Deutschen Kranken­haus­gesell­schaft e. V. erstellt und regelmäßig aktualisiert. Das letzte Update fand im Juli 2026 statt. 

Bitte beachten Sie bei der Nutzung, dass die Übersicht nicht alle verfügbaren Fördermöglichkeiten abdeckt. Es handelt sich ausschließlich um eine Auswahl deutscher Fördermöglichkeiten, die im Zuge jedes Updates sorgfältig auf Aktualität geprüft sowie redaktionell oder inhaltlich angepasst werden. Ebenso werden beim Update Ergänzungen bisher nicht gelisteter Fördermöglichkeiten vorgenommen. 

Es liegt in der Verantwortung der Krankenhäuser, die Fördermöglichkeiten über die beigefügten Links auf Aktualität und individuelle Anwendbarkeit zu überprüfen. Bei Fragen zu Förderanträgen wenden Sie sich bitte direkt an den jeweiligen Förderer. 

Neben unserer eigenen Förderdatenbank finden Sie auf unserer Plattform weitere Informationen zur Gewinnung von Fördermitteln, wie eine Liste von weiteren relevanten Förderdatenbanken sowie von Energieagenturen, die Beratung zu Fragen der Energieeinsparung anbieten.

 

Fördermöglichkeiten filtern

Durchsuchen und filtern Sie die Fördermitteldatenbank nach Begriffen und Förderschwerpunkten.

Aktive Filter

  • Förderschwerpunkt: Naturschutz

Alle Filter zurücksetzen

5 Fördermöglichkeiten

Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung 2 (BENE 2)

Aktualisierung: Inhalte angepasst, Juli 2025
Träger/Förderer: Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt

Kontakt: B. & S.U. mbH Beratungs- und Service-Gesellschaft Umwelt mbH, Tel.: (030) 39042-33, bene2@bsu-berlin.de
Mit Unterstützung der Europäischen Union gewährt das Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung 2 (BENE 2) Fördermittel zur Umsetzung nachhaltiger Lösungen zum Klimaschutz. Förderschwerpunkt 1: Energieeffizienz Förderschwerpunkt 2: Umwelt- und Energiemanagementsysteme Förderschwerpunkt 3: Intelligente Energiesysteme, Netze und Speichersysteme Förderschwerpunkt 4: Anpassung an den Klimawandel Förderschwerpunkt 5: Schutz und Erhalt der städtischen Natur und Verringerung von Umweltverschmutzung Förderschwerpunkt 6: Nachhaltige, multimodale städtische Mobilität Mit der Anwendung Vereinfachter Kostenoptionen (VKO) in Form von Pauschalen werden die förderfähigen Ausgaben gemäß einer von der EU vorgegeben Methode berechnet, die auf vorher definierten, direkten Ausgaben basiert.

zur Website

Bundesprogramm Biologische Vielfalt

Aktualisierung: August 2023
Träger/Förderer: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit

Kontakt: Programmbüro Bundesprogramm Biologische Vielfalt, Tel.: 0228 3821-1809, Mail: programmbuero-bpbv@dlr.de
Mit dem Bundesprogramm werden Vorhaben in fünf Förderschwerpunkten gefördert, denen im Rahmen der NBS eine gesamtstaatlich repräsentative Bedeutung zukommt oder die diese Strategie in besonders beispielhafter und maßstabsetzender Weise umsetzen: Arten in besonderer Verantwortung Deutschlands (Verantwortungsarten) Hotspots der biologischen Vielfalt in Deutschland Sicherung von Ökosystemleistungen Stadtnatur Weitere Maßnahmen von besonders repräsentativer Bedeutung für die Strategie Von den Antragstellenden wird ein angemessener Eigenanteil gefordert. Die Bundesförderung beträgt in der Regel höchstens 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bzw. Kosten eines Vorhabens. Die Vorhaben sollen spätestens sechs Jahre nach der Bewilligung abgeschlossen sein, wobei die Evaluation die Dauer des Vorhabens überschreiten kann. Zuwendungen können natürliche oder juristische Personen mit Sitz bzw. Geschäftsbetrieb in der Bundesrepublik Deutschland empfangen.

zur Website

Förderung Erprobungs- und Entwicklungsvorhaben

Aktualisierung: Inhalte angepasst, Juli 2025
Träger/Förderer: Bundesamt für Naturschutz

Kontakt: Referat Förderkoordination, foerderung@bfn.de, Konstantinstr. 110, 53179 Bonn
E+E-Vorhaben sollen innovative Konzepte und Maßnahmen des Naturschutzes beispielhaft in der Praxis erproben und weiterentwickeln. Sie sollen zur Erhaltung der biologischen Vielfalt beitragen. Von besonderer Bedeutung sind dabei Projekte, die Schutz- und Nutzaspekte zusammenführen. Ein E+E-Vorhaben kann aus denTeilprojekten Voruntersuchung, Hauptvorhaben und wissenschaftliche Begleitung bestehen, die separat beantragt und bearbeitet werden. Die Förderschwerpunkte und beispielhaften Lösungsansätze erstrecken sich auf die Bereiche: - Artenvielfalt bewahren: Wiedereinbürgerung und Schutz hochgradig gefährdeter Tiere und Pflanzen - Biotope schützen: Erhaltung, Wiederherstellung und Vernetzung wertvoller Lebensräume - Naturschutzgerechte Regionalentwicklungen anstoßen: Naturschutzgerechte Land-, Forst- und Wasserwirtschaft - Ökologische Stadterneuerung stärken: Naturschutzgerechte Entwicklung urbaner Räume - Gesellschaftliche Akzeptanz für den Naturschutz steigern: Kommunikations-, Informations- und Partizipationsmodelle - Dem Klimawandel begegnen: Naturschutzmaßnahmen zum aktiven Klimaschutz.

zur Website

KfW-Umweltprogramm

Aktualisierung: Inhalte angepasst, Juli 2026
Träger/Förderer: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz

Kontakt: Tel.: 0800 539 9001 kostenfreie Servicenummer der KfW
Das KfW-Umweltprogramm fördert Investitionen im Rahmen eines Kreditverfahrens, die die Umweltsituation und den Klimaschutz verbessern und Ressourcen schonen. Zu den förderfähigen Maßnahmen zählen insbesondere: - Kreislaufwirtschaft (Circular Economy) - Luftreinhaltung/Lärmschutz - Klimaschutz-/sowie Klimaanpassungsmaßnahmen - Sonstige Umweltschutzmaßnahmen - Planungs- und Umsetzungsbegleitung Kleine Unternehmen erhalten einen günstigeren Zinssatz. Ihren individuellen Zinssatz ermittelt Ihre Bank anhand Ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse und der Qualität Ihrer Sicherheiten. Die Mindestlaufzeit beträgt 2 Jahre. Kredithöhe und Auszahlung: für Vorhaben jeder Größe: Kreditbetrag bis maximal 25 Mio. Euro, kein Mindestbetrag; bis zu 100 % Ihrer Investitionskosten; 100 % des Kredit­betrags werden aus­gezahlt; Bereitstellungsprovision 0,15 % pro Monat beginnend 6 Monate und 2 Bank­arbeitstage nach Zusage Rückzahlung: Während der tilgungs­freien Zeit zahlen Sie nur Zinsen – danach gleich hohe viertelj­ährliche Raten zuzüglich Zinsen auf den noch zu tilgenden Kredit­betrag. Sie können Ihren Kredit ganz oder teilweise außer­planmäßig tilgen – gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung. Die Rückzahlung erfolgt über Ihre Bank.

zur Website

NRW.BANK.Invest Zukunft.

Aktualisierung: Inhalte angepasst, Juni 2026
Träger/Förderer: NRW.BANK

Kontakt: Tel: 0211 91741 - 4800 Email: beratung@nrwbank.de
Die NRW.BANK fördert zu niedrigeren Zinsen als dem Marktzins (2 % niedriger) die Transformation zu Nachhaltigkeit, Digitalisierung und Innovation in Unternehmen. Für kleine und mittlere Unternehmen gibt es Tilgungsnachlässe von 5, 10 oder 20 %. Förderfähig sind Investitionen in den Bereichen: - Klimaschutz(-technologien) - Umweltschutz - Circular Economy - Effizienz und Einsparung - Mobilität - Digitalisierung - Innovation

zur Website