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Förderdatenbank

Die Förderdatenbank können Sie auch als Excel-Datei (504 Kb) herunterladen.

Die Förderdatenbank unterstützt Krankenhäuser bei der Suche nach Förder-, Informations- und Beratungsmöglichkeiten für Nachhaltigkeits- und Klimaschutzmaßnahmen. Sie wird seit dem Sommer 2023 vom Deutschen Krankenhausinstitut e. V. im Auftrag der Deutschen Kranken­haus­gesell­schaft e. V. erstellt und regelmäßig aktualisiert. Das letzte Update fand im Juli 2026 statt. 

Bitte beachten Sie bei der Nutzung, dass die Übersicht nicht alle verfügbaren Fördermöglichkeiten abdeckt. Es handelt sich ausschließlich um eine Auswahl deutscher Fördermöglichkeiten, die im Zuge jedes Updates sorgfältig auf Aktualität geprüft sowie redaktionell oder inhaltlich angepasst werden. Ebenso werden beim Update Ergänzungen bisher nicht gelisteter Fördermöglichkeiten vorgenommen. 

Es liegt in der Verantwortung der Krankenhäuser, die Fördermöglichkeiten über die beigefügten Links auf Aktualität und individuelle Anwendbarkeit zu überprüfen. Bei Fragen zu Förderanträgen wenden Sie sich bitte direkt an den jeweiligen Förderer. 

Neben unserer eigenen Förderdatenbank finden Sie auf unserer Plattform weitere Informationen zur Gewinnung von Fördermitteln, wie eine Liste von weiteren relevanten Förderdatenbanken sowie von Energieagenturen, die Beratung zu Fragen der Energieeinsparung anbieten.

 

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6 Fördermöglichkeiten

Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung 2 (BENE 2)

Aktualisierung: Inhalte angepasst, Juli 2025
Träger/Förderer: Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt

Kontakt: B. & S.U. mbH Beratungs- und Service-Gesellschaft Umwelt mbH, Tel.: (030) 39042-33, bene2@bsu-berlin.de
Mit Unterstützung der Europäischen Union gewährt das Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung 2 (BENE 2) Fördermittel zur Umsetzung nachhaltiger Lösungen zum Klimaschutz. Förderschwerpunkt 1: Energieeffizienz Förderschwerpunkt 2: Umwelt- und Energiemanagementsysteme Förderschwerpunkt 3: Intelligente Energiesysteme, Netze und Speichersysteme Förderschwerpunkt 4: Anpassung an den Klimawandel Förderschwerpunkt 5: Schutz und Erhalt der städtischen Natur und Verringerung von Umweltverschmutzung Förderschwerpunkt 6: Nachhaltige, multimodale städtische Mobilität Mit der Anwendung Vereinfachter Kostenoptionen (VKO) in Form von Pauschalen werden die förderfähigen Ausgaben gemäß einer von der EU vorgegeben Methode berechnet, die auf vorher definierten, direkten Ausgaben basiert.

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Errichtung von Mobilitätsstationen

Aktualisierung: NEU, Januar 2026
Träger/Förderer: Nationale Klimaschutzinitiative des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN)

Kontakt: Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH, Tel.: 030 - 72618 - 0880, E-Mail: nki-kommunalrichtlinie@z-u-g.org
Gefördert werden die Errichtung und Erweiterung von Mobilitätsstationen. Diese Stationen verknüpfen verschiedene Verkehrsmittel des Umweltverbundes nahtlos miteinander. Laut der Kommunalrichtlinie umfassen Mobilitätsstationen beispielsweise Haltepunkte des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV), Radabstellanlagen, Anlagen und Infrastruktur für elektrische Fahrräder (E-Bikes) sowie Einrichtungen für Austauschangebote im Bereich der Verkehrsmittel (Sharing-Mobility-Angebote), die in räumlicher Nähe zueinander liegen. Die Stationen sind klar erkennbar, etwa durch Stelen und Logos. Förderfähig sind außerdem netzunabhängige Photovoltaikanlagen mit Stromspeicher (sogenannte Inselanlagen), die für die Technik der Mobilitätsstationen genutzt werden, wie beispielsweise die Beleuchtung oder den Betrieb des Zugangssystems. Bezuschusst werden Ausgaben zum Beispiel für: - Vorbereitungen der Baustelle, etwa die Beräumung der Flächen, - die Demontage und das Versetzen von bestehenden Masten und Zäunen, - Tiefbauarbeiten, das Herrichten der Fläche, Pflasterarbeiten sowie die weitere Umgestaltung des Straßenraumes und der Zuwegung, soweit diese für die Errichtung der Mobilitätsstation erforderlich sind, - Maßnahmen zur Erhöhung der Fußverkehrsqualität im Umfeld der Mobilitätsstation, - die Errichtung und Umgestaltung von Haltestellen des ÖPNVs, - anbieterneutrale Stellplätze für die Verkehrsmittelträger der Sharing-Mobility, - sowie Taxistellplätze. Der Zuschuss beträgt 50 % der förderfähigen Gesamtausgaben. Finanzschwache Kommunen und Antragstellende aus Braunkohlegebieten (gemäß § 2 Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen vom 8. August 2020) können 65 % der förderfähigen Gesamtausgaben als Zuschuss erhalten. Der Bewilligungszeitraum beträgt in der Regel 24 Monate.

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Förderprogramm Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern 2026-2029

Aktualisierung: NEU, Juni 2026
Träger/Förderer: Freistaat Bayern

Kontakt: elektromobilitaet@bayern-innovativ.de
Die neue Förderrichtlinie ist bewusst flexibel gestaltet, um aktuelle Bedarfe und Trends der Elektromobilität situativ berücksichtigen zu können. Daher ermöglicht die Förderrichtlinie u.a. neben Neubau und Modernisierung auch die Förderung von öffentlich zugänglichen oder nicht öffentlichen Ladepunkten. Allerdings wird nicht immer alles gefördert werden können. Im Sinne eines systematischen und zielgerichteten Ausbaus der bayerischen Ladeinfrastruktur werden vielmehr die jeweiligen Förderrahmenbedingungen in einzelnen Förderaufrufen definiert, u.a. Antragsfristen, Zielstellung oder Fördermitteletat. Eine Antragstellung außerhalb eines Förderaufrufes ist nicht möglich. Im Rahmen dieser Förderlandschaft geht der Freistaat von zwei Förderaufrufen pro Jahr aus. Der erste Förderaufruf ist für das erste Halbjahr 2026 geplant und wird voraussichtlich wieder öffentlich zugängliche Ladepunkte adressieren. Der 1. Förderaufruf für öffentliche Ladeinfrastruktur ist vom 06.07.2026, 10:00 Uhr bis zum 17.07.2026, 16:00 Uhr geöffnet. Voraussichtlich wird es Ende 2026 einen Aufruf für Ladeinfrastruktur im Straßengüterverkehr geben. Die Zuwendung wird im Rahmen einer Projektförderung als zweckgebundener Zuschuss im Wege der Anteilfinanzierung gewährt. Gefördert werden im Rahmen dieses Aufrufes neu aufgebaute und barrierefreie Ladepunkte (LP) mit Obergrenzen entsprechend der Nennladeleistung. Es gelten reduzierte Obergrenzen für nicht barrierefreie Ladepunkte. Pro Antragsteller wird die maximale Zuwendungssumme in diesem Förderaufruf auf 250.000 € begrenzt.

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NRW.BANK.Invest Zukunft.

Aktualisierung: Inhalte angepasst, Juni 2026
Träger/Förderer: NRW.BANK

Kontakt: Tel: 0211 91741 - 4800 Email: beratung@nrwbank.de
Die NRW.BANK fördert zu niedrigeren Zinsen als dem Marktzins (2 % niedriger) die Transformation zu Nachhaltigkeit, Digitalisierung und Innovation in Unternehmen. Für kleine und mittlere Unternehmen gibt es Tilgungsnachlässe von 5, 10 oder 20 %. Förderfähig sind Investitionen in den Bereichen: - Klimaschutz(-technologien) - Umweltschutz - Circular Economy - Effizienz und Einsparung - Mobilität - Digitalisierung - Innovation

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Programm für Rationelle Energieverwendung, Regenerative Energien und Energiesparen (progres.nrw)

Aktualisierung: Inhalte angepasst, Juni 2026
Träger/Förderer: Land Nordrhein-Westfalen

Kontakt: Programmbereich Emissionsarme Mobilität NRW direkt Tel.: 0211 837-1928 Programmbereich Klimaschutztechnik NRW direkt Tel.: 0211 837-1927
Die förderpolitischen Aktivitäten zur Energiepolitik im Land Nordrhein-Westfalen werden im „Programm für Rationelle Energieverwendung, Regenerative Energie und Energiesparen“ – kurz progres.nrw – gebündelt. Ziel dieses Programms ist einerseits, durch eine veränderte Mobilität die Erreichung der Klimaschutzziele im Verkehrssektor zu unterstützen und die Lebensqualität in den Städten zu verbessern, andererseits die Einführung und Verbreitung von anwendbarer Techniken zur Nutzung erneuerbarer Energien sowie zum sparsamen und effizienten Einsatz von Energie, um damit einen wesentlichen Beitrag zu den Klimaschutzzielen des Landes zu leisten. Förderbereiche: - Fahrzeuge - Lademöglichkeiten - Strom- und Wärmeerzeugung - Gebäude (Neu- und Umbauten) - Energiesysteme für klimagerechte Gebäude - Fernwärmeleitungen/Wärmekonzepte Besondere Förderbereiche: - Fort- und Weiterbildung - Beratungsleistungen - Konzeptförderung 17.02.2026: Förderpause in den Programmbereichen Emissionsarme Mobilität und Klimaschutztechnik wurde beendet. Es können wieder Förderanträge aus dem „Programm für Rationelle Energieverwendung, Regenerative Energien und Energiesparen“ (progres.nrw) zu den Programmbereichen Emissionsarme Mobilität und Klimaschutztechnik Nordrhein-Westfalen gestellt werden.

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Verbesserung des ruhenden Radverkehrs und dessen Infrastruktur (im Rahmen der Kommunalrichtlinie)

Aktualisierung: Inhalte angepasst, Januar 2025
Träger/Förderer: Nationale Klimaschutzinitiative des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN)

Kontakt: Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH, Tel.: 030 - 72618 - 0880, E-Mail: nki-kommunalrichtlinie@z-u-g.org
Gefördert werden neue Radabstellanlagen, das heißt nicht bewegliche Anlagen oder Bauwerke zum Abstellen von Fahrrädern wie Anlehnbügel, Reihenparker oder Doppelstockparker sowie Fahrradparkhäuser einschließlich ihrer Ausstattung. Im Zusammenhang mit Radabstellanlagen oder Fahrradparkhäusern werden auch die Überdachung von Radabstellanlagen inklusive Beleuchtung und Netzanschluss, Abstellanlagen für Tretroller, Schließfächer mit Standardsteckdosen sowie SB-Servicestationen gefördert und weitere Bereiche. Förderfähig sind auch netzunabhängige Photovoltaikanlagen mit Stromspeicher (Inselanlagen), die z. B. für Anlagentechnik benötigt werden, etwa für die Beleuchtung oder den Betrieb des Zugangssystems. Der Zuschuss beträgt 50 % der förderfähigen Gesamtausgaben. Finanzschwache Kommunen und Antragstellende aus Braunkohlegebieten (gemäß § 2 Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen vom 8. August 2020) können 65 % der förderfähigen Gesamtausgaben als Zuschuss erhalten. Der Bewilligungszeitraum beträgt in der Regel 24 Monate.

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