Förderdatenbank
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Die Förderdatenbank unterstützt Krankenhäuser bei der Suche nach Förder-, Informations- und Beratungsmöglichkeiten für Nachhaltigkeits- und Klimaschutzmaßnahmen. Sie wird seit dem Sommer 2023 vom Deutschen Krankenhausinstitut e. V. im Auftrag der Deutschen Krankenhausgesellschaft e. V. erstellt und regelmäßig aktualisiert. Das letzte Update fand im Juli 2026 statt.
Bitte beachten Sie bei der Nutzung, dass die Übersicht nicht alle verfügbaren Fördermöglichkeiten abdeckt. Es handelt sich ausschließlich um eine Auswahl deutscher Fördermöglichkeiten, die im Zuge jedes Updates sorgfältig auf Aktualität geprüft sowie redaktionell oder inhaltlich angepasst werden. Ebenso werden beim Update Ergänzungen bisher nicht gelisteter Fördermöglichkeiten vorgenommen.
Es liegt in der Verantwortung der Krankenhäuser, die Fördermöglichkeiten über die beigefügten Links auf Aktualität und individuelle Anwendbarkeit zu überprüfen. Bei Fragen zu Förderanträgen wenden Sie sich bitte direkt an den jeweiligen Förderer.
Neben unserer eigenen Förderdatenbank finden Sie auf unserer Plattform weitere Informationen zur Gewinnung von Fördermitteln, wie eine Liste von weiteren relevanten Förderdatenbanken sowie von Energieagenturen, die Beratung zu Fragen der Energieeinsparung anbieten.
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Anschlussvorhaben Klimaschutzmanagement (im Rahmen der Kommunalrichtlinie)
Gefördert wird die Umsetzung von Maßnahmen aus einem integrierten Klimaschutzkonzept durch zusätzlich eingestellte Klimaschutzmanager und Klimaschutzmanagerinnen. Bezuschusst werden Ausgaben für Fachpersonal, das im Rahmen des Vorhabens zusätzlich beschäftigt wird; externe Dienstleister für professionelle Prozessunterstützung; Materialien für begleitende Öffentlichkeitsarbeit, Materialien, auch für externe Dienstleister, zur Organisation und Durchführung von Akteursbeteiligungen; sowie Dienstreisen für Weiterqualifizierungen, Netzwerktreffen, Fachtagungen und Infoveranstaltungen Der Zuschuss beträgt 40 % der förderfähigen Gesamtausgaben. Finanzschwache Kommunen und Antragsteller aus Braunkohlegebieten können 60 % der förderfähigen Gesamtausgaben als Zuschuss erhalten. Der Bewilligungszeitraum beträgt in der Regel 36 Monate.
Betriebliche Energiekonzepte
Um die Energiewende in Bayern umzusetzen und gerade kleine, mittelständische und kommunale Betriebe in die Lage zu versetzen, bis 2045 klimaneutral zu wirtschaften, fördert der Freistaat Bayern Studien zur Energieeinsparung, Energieeffizienz und nachhaltiger Energieerzeugung. Hierbei liegt der Fokus auf der verstärkten Nutzung von erneuerbaren Energien und Speichermethoden. Die Studien sollen insbesondere anbieterneutrale Machbarkeitsbetrachtungen in technischer, infrastruktureller und wirtschaftlicher Hinsicht enthalten und als Grundlage für geplante Investitionen dienen. Förderfähig sind sowohl Studien für einzelne Unternehmen als auch für Unternehmen, die sich in einem Verbund zusammenschließen möchten. Dies wären dann betriebsübergreifende Konzepte. Der Antrag wird dann entweder von einem stellvertretenden Unternehmen oder von einer gemeinsam gegründeten Gesellschaft gestellt. Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses. Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses zu den förderfähigen Kosten. Zuwendungsfähig sind die Kosten zur Erstellung der Studie. Der Zuschuss beträgt bis zu 40 % für große Unternehmen und bis zu 50 % für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) oder nicht wirtschaftlich tätige Organisationen. Der Zuschuss beträgt maximal 50.000 €.
Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft Modul 5: Transformationspläne
Ziel der Förderung von Transformationsplänen ist es, Unternehmen bei der Planung und Umsetzung der eigenen Transformation hin zur Treibhausgasneutralität zu unterstützen. Ein Transformationsplan stellt die längerfristige Dekarbonisierungsstrategie eines Unternehmens (bzw. von einem oder mehreren Unternehmensstandorten in Deutschland) dar. Gefördert werden ausschließlich externe Dienstleistungen, die im direkten Zusammenhang mit der Erstellung eines Transformationsplans stehen. (z. B. externe Beratungs-, Bilanzierungs-, Konzeptionierungsleistungen, Messdienstleistungen etc.). Zu den zwingenden Bestandteilen eines Transformationsplans gehören: - Eine Ist-Analyse eines oder mehrerer Standorte, einschließlich der Erstellung einer THG-Bilanz . - Das Bekenntnis des Unternehmens zu dem Ziel der Treibhausgasneutralität bis spätestens 2045 sowie die Festlegung eines konkreten THG-Reduktionsziels mit einem Zeithorizont von maximal zehn Jahren für den (oder die) Standort(e) der Ist-Analyse (Mindestziel: 40 % THG-Reduktion gegenüber dem Bilanzjahr der Ist-Analyse). - Die Identifikation und Konzeption von mehreren Einzelmaßnahmen, mit denen mindestens das 10-Jahres-Ziel erreicht werden soll (Maßnahmenplan). - Eine Darstellung, wie die Klimaziele im Unternehmen systematisch verankert und konsequent verfolgt werden (Verankerung). Antragsberechtigt sind prinzipiell alle privaten kommunalen Unternehmen aus Industrie, Handel, Gewerbe und Dienstleistungen, freiberuflich Tätige sowie Contractoren. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte oder selbstständige Niederlassung innerhalb Deutschlands. Vereine, Verbände, Stiftungen und gemeinnützige Gesellschaften sind ausschließlich dann antragsberechtigt, wenn diese wirtschaftlich tätig sind. Die Förderung erfolgt in Form einer Anteilsfinanzierung durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss. Die Förderquote beträgt 40 % der beihilfefähigen Kosten für große Unternehmen bzw. 50 % für mittlere und 60 % für kleine Unternehmen. Die maximale Fördersumme für einen Transformationsplan beträgt 60.000 Euro. Weitere Informationen, auch zur Antragstellung und Richtlinie stehen Ihnen unter der Rubrik „Transformationsplan/Beantragung“ zur Verfügung.
Einsatz eines Umsetzungsmanagements
Gefördert wird ein Klimaschutzmanagement für die Umsetzung von Fokuskonzepten beziehungsweise Klimaschutzteilkonzepten. Voraussetzung ist, dass sich das Konzept auf die Handlungsfelder Mobilität oder Abfallwirtschaft bezieht. Bezuschusst werden Ausgaben für: - Fachpersonal, das im Rahmen des Vorhabens über eine neu eingerichtete Projektstelle zusätzlich beschäftigt wird, - externe Dienstleistungen für professionelle Prozessunterstützung & Unterstützung im Rahmen der Akteursbeteiligung, - Material zur begleitenden Öffentlichkeitsarbeit, - die Organisation und Durchführung der Beteiligung von Akteuren - und Dienstreisen zu Weiterqualifizierungen, Netzwerktreffen, Fachtagungen und Infoveranstaltungen. Der Zuschuss beträgt 40 % der förderfähigen Gesamtausgaben. Finanzschwache Kommunen und Antragsteller aus Braunkohlegebieten können 60 % der förderfähigen Gesamtausgaben als Zuschuss erhalten.
Erstellung von Fokuskonzepten
Gefördert wird die Erstellung von Fokuskonzepten durch fachkundige externe Dienstleistende für die Sektoren: - Mobilität - und Abfallwirtschaft. Das Fokuskonzept zeigt auf, welche technischen und wirtschaftlichen Potenziale zur Minderung von Treibhausgasen bestehen und legt kurz- (bis drei Jahre), mittel- (drei bis sieben Jahre) und langfristige (mehr als sieben Jahre) Ziele und Maßnahmen zur Minderung der Treibhausgasemissionen fest. Die Inhalte des Fokuskonzeptes sollen konkret auf die lokalen Besonderheiten des Antragstellers eingehen. Sie tragen außerdem dem Prinzip der Nachhaltigkeit Rechnung, das heißt der ökologischen, sozialen und ökonomischen Ausgewogenheit. Gefördert werden beispielsweise - Kommunen - sowie weitere Akteure im kommunalen Umfeld mit komplexen Verwaltungs- und Wirtschaftsstrukturen, die durch ein Fokuskonzept erhebliches Energie- und Treibhausgaseinsparpotenzial in den einzelnen Sektoren erzielen können. Der Zuschuss beträgt 60 % der förderfähigen Gesamtausgaben. Finanzschwache Kommunen und Antragsteller aus Braunkohlegebieten können 80 % der förderfähigen Gesamtausgaben als Zuschuss erhalten.
Erstellung von Machbarkeitsstudien
Gefördert wird die Erstellung von Machbarkeitsstudien durch fachkundige externe Dienstleistende. Neben einer Bestandsaufahme beinhaltet die Machbarkeitsstudie eine Potenzialanalyse, in deren Rahmen technische und organisatorische Treibhausgasminderungspotenziale analysiert werden. Darauf aufbauend beinhaltet die Studie die Ergebnisse einer Vorplanungsphase, in der verschiedene Umsetzungsvarianten bewertet und eine Vorzugsvariante abgeleitet wird. Für diese Vorzugsvariante wird eine Entwurfs- und Genehmigungsplanung gefördert. Bezuschusst werden Machbarkeitsstudien für Anlagen und Infrastrukturen, die Ingenieursdienstleistungen bedürfen. Dazu zählen: - Siedlungsabfalldeponien, - Abwasser- und Trinkwasserversorgungsanlagen, - Mobilitätsinfrastruktur, - Beleuchtungsanlagen - sowie weitere Anlagen und Infrastrukturen. Der Zuschuss beträgt 50 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben. Finanzschwache Kommunen und Antragsteller aus Braunkohlegebieten (gemäß § 2 Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen vom 8. August 2020) können 70 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben als Zuschuss erhalten. Der Bewilligungszeitraum beträgt in der Regel 24 Monate, sofern eine vollständige Machbarkeitsstudie (inklusive Leistungsphasen eins bis drei gegebenenfalls vier) beantragt wird. Erfolgt die Beantragung gestaffelt, beträgt der Bewilligungszeitraum jeweils in der Regel zwölf Monate.
Erstvorhaben Klimaschutzkonzept und Klimaschutzmanagement (im Rahmen der Kommunalrichtlinie)
Gefördert wird die erstmalige Erstellung eines integrierten Klimaschutzkonzepts durch ein Klimaschutzmanagement. Bezuschusst werden Ausgaben für: - Fachpersonal, das heißt eine Klimaschutzmanagerin oder ein Klimaschutzmanager, das im Rahmen des Vorhabens zusätzlich beschäftigt wird, - Bei Bedarf auch die Vergütung externer Dienstleister für die Erstellung der Treibhausgasbilanz, die Berechnung von Potenzialen und Szenarien sowie die Maßnahmenbewertung und die professionelle Prozessunterstützung, - Materialien für die begleitende Öffentlichkeitsarbeit, - Materialien, auch auf Seiten externer Dienstleistender, die benötigt werden, um eine Akteursbeteiligung zu organisieren und durchzuführen, - Dienstreisen u. a. für Weiterqualifizierungen, Netzwerktreffen, Fachtagungen und Infoveranstaltungen. Um einen Antrag stellen zu können, muss Ihre Kommune oder Organisation neben komplexen Wirtschafts- und Verwaltungsstrukturen auch erhebliche Energie- und Treibhausgas-Einsparpotenziale in mehreren Handlungsfeldern aufweisen. Der Zuschuss beträgt 70 % der förderfähigen Gesamtausgaben. Finanzschwache Kommunen und Antragsteller aus Braunkohlegebieten können 90 % der förderfähigen Gesamtausgaben als Zuschuss erhalten. Der Bewilligungszeitraum beträgt in der Regel 24 Monate.
Förderprogramm KLIMAfit
Das Förderprogramm Klimafit BW bietet Unternehmen jeglicher Größe und Branche sowie anderen Organisationen in Baden-Württemberg einen niederschwelligen und strukturierten Einstieg in ein Klimaschutzmanagement sowie in das Thema Energieeinsparung. Die teilnehmenden Unternehmen und andere Organisationen werden in gemeinsamen Workshops sowie individuellen Beratungsterminen und Vor-Ort-Begehungen an den unternehmerischen Klimaschutz herangeführt. Hierbei werden eine Treibhausgasbilanz und ein Maßnahmenprogramm erarbeitet. Nach erfolgreichem Abschluss des Förderprogramms erhalten die Teilnehmenden die Auszeichnung „Klimafit BW-Betrieb“.
Förderprogramm „Unternehmen machen Klimaschutz“
Das Förderprogramm „Unternehmen machen Klimaschutz“ bietet baden-württembergischen Unternehmen Unterstützungsangebote für unternehmerische Klimaschutzmaßnahmen an. Das Förderprogramm ist ein Baustein der Klimaschutzstrategie „Unternehmen machen Klimaschutz“ und hat eine Laufzeit bis Ende 2027. Es gibt zwei Förderbausteine. Förderbaustein 1 – Beratungsförderung: Ziel der Beratungsförderung ist es, Unternehmen bei der Erstellung der Ist-Analyse anhand einer Treibhausgasbilanz und eines daraus abzuleitenden Transformationspfads zu unterstützen und Klimaschutzmaßnahmen abzuleiten. Die Beratungsförderung umfasst Beratungsförderung A und Beratungsförderung B mit jeweils zwei bis fünf bezuschussten Beratungstagen. Die Beratungsförderung B kann erst nach einem zusätzlichen Abschluss einer Klimaschutzvereinbarung mit dem Land Baden-Württemberg und einem damit verbundenen Beitritt zum Klimabündnis Baden-Württemberg in Anspruch genommen werden. Der Zuschuss zu Beratungen beträgt 75 % und maximal 900 Euro netto pro Personentag (zuwendungsfähige Gesamtausgabe 1.200 Euro netto pro Personentag mit acht Zeitstunden). Abrechenbar sind mindestens zwei vollständige Personentage. Förderbaustein 2 – Investitionsförderung: Die Investitionsförderung zielt auf die Projektumsetzung von identifizierten Maßnahmen ab, die eine wesentliche Treibhausgasminderung oder -vermeidung nach sich ziehen. Die Investitionsförderung kann von allen Unternehmen mit Sitz oder Standort in Baden-Württemberg beantragt werden. Die Antragstellung erfolgt über das Antragsformular jährlich zum 31. März und 30. September. Die Zuwendung wird als Projektförderung auf Antrag als Anteilsfinanzierung in Form eines Zuschusses gewährt. Der Zuschuss beträgt maximal 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 80.000 Euro. Förderfähig sind nur Nettopreise.
Förderrichtlinien Kommunaler Klimaschutz – KommKlimaFöR 2023 Förderschwerpunkt: Klimaschutz, Klimaanpassung
Der Freistaat Bayern unterstützt bayerische Kommunen und deren Zusammenschlüsse (Zweckverbände), Kommunalunternehmen und andere juristische Personen des öffenlichen und privaten Rechts (letztere nur dann, wenn sie sich mehrheitlich in kommunaler Hand befinden) sowie Partner der Bayerischen Staatsregierung in der Bayerischen Klima-Allianz bei der Durchführung von Vorhaben zur systematischen Verringerung von Treibhausgasemissionen. Gefördert werden: - Kommunales Energiemanagement (KEM; strategisches Vorhaben) - Konzept zur Minderung von Treibhausgasen (Klimaschutzkonzept; strategisches Vorhaben) - Qualitätsmanagementverfahren mit Klimaschutzbezug für Kommunen (strategisches Vorhaben) - Einrichtung einer Koordinierungsstelle zum Klimaschutz (Klimaschutzlotse; strategisches Vorhaben) - Mobilitätskonzept (strategisches Vorhaben) - Weitere Konzepte mit Klimaschutzbezug (strategisches Vorhaben) - Sanierung von Außen- und Straßenbeleuchtung, Lichtsignalanlagen, Innen- und Hallenbeleuchtung (investive Vorhaben) - Weitere Umsetzungsvorhaben zur systematischen Verringerung von Treibhausgasemissionen (investive Vorhaben) - Vorhaben zur systematischen Verringerung von Treibhausgasemissionen – Partner der Bayerischen Klima-Allianz - Erstellung, Erweiterung und Aktualisierung eines Klimaanpassungskonzepts durch externe Dienstleister (strategisches Vorhaben) - Umsetzungsvorhaben zur Klimaanpassung (investives Vorhaben) Die Fördersätze betragen je nach Vorhaben (s. Nr. 5.3 der Richtlinie) 50 bis 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Je nach Vorhaben beträgt die Höchstsumme der Zuwendung zwischen 5 000 Euro und 500 000 Euro. Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn sich die zuwendungsfähigen Ausgaben für das jeweilige Vorhaben nach dem Ergebnis der Antragsprüfung nicht auf mindestens 5 000 Euro bzw. 25 000 Euro belaufen (siehe Richtlinie). Die neue Richtlinie zum Förderschwerpunkt „Klimaschutz in Kommunen“ im Bayerischen Klimaschutzprogramm vom 02. Dezember 2022 gilt vom 01. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2026.
Klimaschutz-Projekte in nicht wirtschaftlich tätigen Organisationen
Zuwendungen werden gewährt für die nachhaltige Verringerung von Treibhausgasemissionen um mindestens 30 % gegenüber den vorherigen Emissionssituationen durch Steigerung der Energieeffizienz sowie Entwicklung oder Errichtung von intelligenten Energiesystemen und Energiespeicherung. Dazu zählen insbesondere: - Machbarkeitsstudien, Vorplanungsstudien und Vorbereitungen - Planung von investiven Vorhaben sowie zur intelligenten Kopplung - Investive Vorhaben zur Energieeinsparung und zur Verbesserung der Energieeffizienz, die über den gesetzlichen Standard zum Zeitpunkt des Antragseingangs hinausgehen - Investive Vorhaben der Entwicklung oder Errichtung intelligenter kleinräumiger Energiesysteme (einschließlich intelligenter Netze und Informations- und Kommunikationssysteme) und lokaler Netze zur Nutzung erneuerbarer Energien - Demonstrationsvorhaben für neue Lösungen zur Einsparung von Energie oder Treibhausgasemissionen Wer wird gefördert? - Gemeinden, Ämter, Landkreise, kreisfreie Städte, kommunale Zweckverbände, rechtsfähige kommunale Anstalten des öffentlichen Rechts und kommunale Landesverbände Mecklenburg-Vorpommerns - Kirchen/Religionsgemeinschaften - Vereine, Verbände und Stiftungen Die Zuwendung wird im Rahmen einer Projektförderung als Anteilfinanzierung oder als Festbetragsfinanzierung (für Vorhaben unter 200.000,00 EUR Gesamtausgaben mit vereinfachtem Verwendungsnachweisverfahren) in Form einer nicht rückzahlbaren Zuwendung gewährt. Die Förderhöhe beträgt je nach Fördertatbestand 25 %, 50 % oder 60 %. Eine Erhöhung bis maximal 70 % ist durch die Gewährung einzelner Boni möglich, welche nur im Einzelfall und einmalig gewährt werden.
Klimaschutz-Projekte in wirtschaftlich tätigen Organisationen
Zuwendungen werden gewährt für die nachhaltige Verringerung von Treibhausgasemissionen um mindestens 30 % gegenüber den vorherigen Emissionssituationen durch Steigerung der Energieeffizienz sowie Entwicklung oder Errichtung von intelligenten Energiesystemen und Energiespeicherung. Dazu zählen insbesondere: - Machbarkeitsstudien, Vorplanungsstudien und Vorbereitungen - Planung von investiven Vorhaben sowie zur intelligenten Kopplung - Investive Vorhaben zur Energieeinsparung und zur Verbesserung der Energieeffizienz, die über den gesetzlichen Standard zum Zeitpunkt des Antragseingangs hinausgehen - Investive Vorhaben der Entwicklung oder Errichtung intelligenter kleinräumiger Energiesysteme (einschließlich intelligenter Netze und Informations- und Kommunikationssysteme) und lokaler Netze zur Nutzung erneuerbarer Energien - Demonstrationsvorhaben für neue Lösungen zur Einsparung von Energie oder Treibhausgasemissionen Wer wird gefördert? - Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft - kommunale Zweckverbände, rechtsfähige kommunale Anstalten öffentlichen Rechts und kommunale Landesverbände Mecklenburg-Vorpommerns - Vereine, Verbände und Stiftungen sowie gemeinwohlorientierte Gesellschaften, sofern diese Förderung ihre wirtschaftliche Tätigkeit betrifft Die Zuwendung wird als Anteilfinanzierung der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt (nicht rückzahlbarer Zuschuss). Die Förderhöhe beträgt je nach Fördertatbestand 30 %, 35 % oder 40 %. Eine Erhöhung bis maximal 70 % ist durch die Gewährung einzelner Boni möglich, welche nur im Einzelfall und einmalig gewährt werden.
Programm für Rationelle Energieverwendung, Regenerative Energien und Energiesparen (progres.nrw)
Die förderpolitischen Aktivitäten zur Energiepolitik im Land Nordrhein-Westfalen werden im „Programm für Rationelle Energieverwendung, Regenerative Energie und Energiesparen“ – kurz progres.nrw – gebündelt. Ziel dieses Programms ist einerseits, durch eine veränderte Mobilität die Erreichung der Klimaschutzziele im Verkehrssektor zu unterstützen und die Lebensqualität in den Städten zu verbessern, andererseits die Einführung und Verbreitung von anwendbarer Techniken zur Nutzung erneuerbarer Energien sowie zum sparsamen und effizienten Einsatz von Energie, um damit einen wesentlichen Beitrag zu den Klimaschutzzielen des Landes zu leisten. Förderbereiche: - Fahrzeuge - Lademöglichkeiten - Strom- und Wärmeerzeugung - Gebäude (Neu- und Umbauten) - Energiesysteme für klimagerechte Gebäude - Fernwärmeleitungen/Wärmekonzepte Besondere Förderbereiche: - Fort- und Weiterbildung - Beratungsleistungen - Konzeptförderung 17.02.2026: Förderpause in den Programmbereichen Emissionsarme Mobilität und Klimaschutztechnik wurde beendet. Es können wieder Förderanträge aus dem „Programm für Rationelle Energieverwendung, Regenerative Energien und Energiesparen“ (progres.nrw) zu den Programmbereichen Emissionsarme Mobilität und Klimaschutztechnik Nordrhein-Westfalen gestellt werden.
Programm zur Förderung anwendungsnaher Umwelttechniken
Wenn Sie als Unternehmen oder als wissenschaftliche Einrichtung umweltfreundliche Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen gemeinsam mit einem Projektpartner erproben, können Sie bei der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau eine Förderung beantragen. Nach Maßgabe dieser Richtlinie werden Förderungen an Unternehmen und Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung mit Sitz bzw. Betriebsstätte im Land Bremen gewährt für: 1. Forschungs- und Entwicklungsvorhaben 2. Prozess- und Organisationsinnovationen 3. Durchführbarkeitsstudien 4. Innovationscluster 5. Innovationsberatungsdienste und innovationsunterstützende Dienstleistungen Die Entwicklungsvorhaben sollen insbesondere auf produktionsintegrierte Umweltschutztechniken, aber auch auf den sparsamen Einsatz von Materialien und Energie, auf die Vermeidung bzw. Verminderung von Emissionen, Abfall, Abwasser und auf die Wiederverwertung der eingesetzten Materialien abzielen. Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Förderfähig sind projektbezogene Personalkosten sowie projektbezogene Sachkosten. Die maximale Höhe des Zuschusses hängt vom konkreten Vorhaben ab.