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Förderdatenbank

Die Förderdatenbank können Sie auch als Excel-Datei (504 Kb) herunterladen.

Die Förderdatenbank unterstützt Krankenhäuser bei der Suche nach Förder-, Informations- und Beratungsmöglichkeiten für Nachhaltigkeits- und Klimaschutzmaßnahmen. Sie wird seit dem Sommer 2023 vom Deutschen Krankenhausinstitut e. V. im Auftrag der Deutschen Kranken­haus­gesell­schaft e. V. erstellt und regelmäßig aktualisiert. Das letzte Update fand im Juli 2026 statt. 

Bitte beachten Sie bei der Nutzung, dass die Übersicht nicht alle verfügbaren Fördermöglichkeiten abdeckt. Es handelt sich ausschließlich um eine Auswahl deutscher Fördermöglichkeiten, die im Zuge jedes Updates sorgfältig auf Aktualität geprüft sowie redaktionell oder inhaltlich angepasst werden. Ebenso werden beim Update Ergänzungen bisher nicht gelisteter Fördermöglichkeiten vorgenommen. 

Es liegt in der Verantwortung der Krankenhäuser, die Fördermöglichkeiten über die beigefügten Links auf Aktualität und individuelle Anwendbarkeit zu überprüfen. Bei Fragen zu Förderanträgen wenden Sie sich bitte direkt an den jeweiligen Förderer. 

Neben unserer eigenen Förderdatenbank finden Sie auf unserer Plattform weitere Informationen zur Gewinnung von Fördermitteln, wie eine Liste von weiteren relevanten Förderdatenbanken sowie von Energieagenturen, die Beratung zu Fragen der Energieeinsparung anbieten.

 

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  • Förderschwerpunkt: Klimafolgenanpassung

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5 Fördermöglichkeiten

Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung 2 (BENE 2)

Aktualisierung: Inhalte angepasst, Juli 2025
Träger/Förderer: Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt

Kontakt: B. & S.U. mbH Beratungs- und Service-Gesellschaft Umwelt mbH, Tel.: (030) 39042-33, bene2@bsu-berlin.de
Mit Unterstützung der Europäischen Union gewährt das Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung 2 (BENE 2) Fördermittel zur Umsetzung nachhaltiger Lösungen zum Klimaschutz. Förderschwerpunkt 1: Energieeffizienz Förderschwerpunkt 2: Umwelt- und Energiemanagementsysteme Förderschwerpunkt 3: Intelligente Energiesysteme, Netze und Speichersysteme Förderschwerpunkt 4: Anpassung an den Klimawandel Förderschwerpunkt 5: Schutz und Erhalt der städtischen Natur und Verringerung von Umweltverschmutzung Förderschwerpunkt 6: Nachhaltige, multimodale städtische Mobilität Mit der Anwendung Vereinfachter Kostenoptionen (VKO) in Form von Pauschalen werden die förderfähigen Ausgaben gemäß einer von der EU vorgegeben Methode berechnet, die auf vorher definierten, direkten Ausgaben basiert.

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Bundesförderung für effiziente Gebäude -Nichtwohngebäude: Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle

Aktualisierung: Inhalte angepasst, August 2024
Träger/Förderer: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Kontakt: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Referate 611 – 615, 621 und 622 Tel.: 06196 908-1625
Gefördert werden Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden, deren Bauantrag beziehungsweise Bauanzeige zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens fünf Jahre zurückliegt. Gefördert werden: Dämmung der Gebäudehülle (Außenwände, Dachflächen, Geschossdecken und Bodenflächen), sowie Erneuerung/Aufbereitung von Vorhangfassaden; Erneuerung, Ersatz oder erstmaliger Einbau von Fenstern, Außentüren und -toren; Sommerlicher Wärmeschutz durch Ersatz oder erstmaligen Einbau von außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgung. Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 300 Euro brutto. Der Grundfördersatz beträgt 15 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben für energetische Maßnahmen nach den Nummern 5.1, 5.2 und 5.4 beträgt insgesamt 500 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche (im thermisch konditionierten Gebäudevolumen, nach § 3 Absatz 1 Nummer 22 GEG (Gebäudeenergiegesetz)).

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Förderrichtlinie Energie und Klima/2023

Aktualisierung: Inhalte angepasst, Juni 2026
Träger/Förderer: Sächsische Aufbaubank

Ziel des Programms ist die Unterstützung einer klimaneutralen Wirtschaft und die Umsetzung der Energiewende und des Klimaschutzes in Sachsen. Modul 1: Anwendungsorientierte Energie- und Klimaforschung (nur für Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Berufsakademie in Sachsen) Modul 2: Energieeffizienz und Reduzierung von Treibhausgasemissionen Modul 3: Maßnahmen zur Entwicklung intelligenter Energiesysteme, Netze und Speichersysteme auf lokaler Ebene Modul 4: Stärkung der Anpassung an die Folgen des Klimawandels Modul 5: Zukunftsfähige Energieversorgung (in der Gebietskulisse des Just Transition Fonds: Landkreise Görlitz, Bautzen, Nordsachsen, Leipzig sowie die Städte Chemnitz und Leipzig). Begünstigte können je nach geplanter Maßnahmenart / je nach Modul u. a. Unternehmen, Kommunen, Zweckverbände, Genossenschaften, Stiftungen und Vereine aus Sachsen sein. Die Zuschusshöhe ist in Abhängigkeit der geplanten Maßnahmenart / des Moduls, der Rechtsform des Antragstellers und der geltenden Beihilfevorschriften unterschiedlich hoch. Sie beträgt grundsätzlich zwischen 50 bis 80 % der förderfähigen Ausgaben. Die Verwendung der Zuwendung ist innerhalb von sechs Monaten nach Erfüllung des Zuwendungszwecks, spätestens jedoch mit Ablauf des sechsten auf den Bewilligungszeitraum folgenden Monats nachzuweisen (Verwendungsnachweis). Es gilt ab sofort ein Antrags- und Bewilligungsstopp für die Förderung der Teilnahme am European Energy Award – EEA-Programm für Kommunen (eea-Programm gem. Teil B, Ziff. II, Nr. 1.2 Buchstabe d) der FRL EuK/2023). Die übrigen über diese Ziffer der FRL zu beantragenden Maßnahmen bleiben davon unberührt.

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Förderung Kommunale Klimarichtlinie

Aktualisierung: Inhalte angepasst, Juli 2025
Träger/Förderer: Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Kontakt: Steffen Fiddecke steffen.fiddecke@hessenenergie.de Tel. +49 (0) 611 / 746 23 -46 Falk von Klopotek falk.v.klopotek@hessenenergie.de Tel. +49 (0) 611 / 746 23 -19 Anna-Lena Heller anna-lena.heller@hessenenergie.de Tel. +49 (0) 611 / 746 23 -31 Markus Petri markus.petri@hessenenergie.de Tel. +49 (0) 611 / 746 23 -48 Rainer Knott rainer.knott@hessenenergie.de Tel. +49 (0) 611 / 746 23 -45 Daniel Zerbes daniel.zerbes@hessenenergie.de Tel. +49 (0) 611 / 746 23 -70
Gefördert werden: - Investive kommunale Maßnahmen zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen (Neu-, Erweiterungs- und Ersatzinvestitionen) - Energieeffizienzmaßnahmen an Kläranlagen und im Rahmen der Trinkwassergewinnung und -bereitstellung - Investitionen zur Anpassung an den Klimawandel wie beispielsweise: Entsiegelungen und Beschattungen von öffentlichen Plätzen, Dachbegrünungen, Starkregenvorsorge, wie der Rückbau verrohrter Gewässer und die Rückhaltung von Niederschlagswasser von Dachflächen öffentlicher Gebäude und Anlagen. Auch die Schaffung von innerörtlichen Wasserflächen oder Retentionsflächen sind mögliche Maßnahmen. - Pilot- und Demonstrationsvorhaben für Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel Es gibt eine Basisförderquote von 40 % für alle Kommunen. Den Klima-Kommunen-Zuschlag in Höhe von 20 % (also insgesamt 60 %) erhalten Kommunen , die Mitglied im Bündnis der Klima-Kommunen sind und die entsprechenden Anforderungen erfüllen. Den zusätzlichen Sprinter-Zuschlag in Höhe von 15 % (also insgesamt 75 %) erhalten Klima-Kommunen, die mindestens eine Sprinter-Maßnahme pro Jahr umsetzen. Bei Förderung von investiven Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen beträgt der maximale Förderbetrag für Kommunen grundsätzlich 250.000 Euro, für Biomassefeuerungsanlagen und für kommunale Unternehmen 200.000 Euro.

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Klimaschutz Förderung von kommunalen Klimaschutz- und Klimaanpassungsprojekten sowie von kommunalen Informationsinitiativen

Aktualisierung: Inhalte angepasst, Januar 2026
Träger/Förderer: Wirtschafts- und Infrastrukturbank in Kooperation mit dem Hessischen Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat und Hessenenergie

Kontakt: Ingrid Leopold 069 9132-2975 ingrid.leopold@wibank.de
Durch die Förderung sollen die Ziele der Hessischen Landesregierung im Bereich des Klimaschutzes zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen sowie die Begrenzung der negativen Auswirkungen des Klimawandels unterstützt werden. Bei dieser Förderung gibt es vier Fördermöglichkeiten: - Förderung investiver kommunaler Maßnahmen zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen (Klimaschutzmaßnahmen) - Förderung kommunaler Maßnahmen zur Begrenzung der negativen Auswirkungen des Klimawandels (Klimaanpassungsmaßnahmen) - Förderung von Pilot- und Demonstrationsvorhaben zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen (Klimaschutzmaßnahmen) oder zur Begrenzung der negativen Auswirkungen des Klimawandels (Klimaanpassungsmaßnahmen) - Förderung von Maßnahmen zur Haus- und Hofbegrünung privater Immobilieneigentümer als Klimaanpassungsmaßnahme in Kommunen Antragsberechtigt sind hessische Gemeinden, Städte und Landkreise, deren Zusammenschlüsse und Zweckverbände sowie kommunale Unternehmen. Die Zuschusshöhe ist unterschiedlich je nach Fördermöglichkeit.

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