Skip to main navigation Skip to main content Skip to page footer

Förderdatenbank

Die Förderdatenbank können Sie auch als Excel-Datei (504 Kb) herunterladen.

Die Förderdatenbank unterstützt Krankenhäuser bei der Suche nach Förder-, Informations- und Beratungsmöglichkeiten für Nachhaltigkeits- und Klimaschutzmaßnahmen. Sie wird seit dem Sommer 2023 vom Deutschen Krankenhausinstitut e. V. im Auftrag der Deutschen Kranken­haus­gesell­schaft e. V. erstellt und regelmäßig aktualisiert. Das letzte Update fand im Juli 2026 statt. 

Bitte beachten Sie bei der Nutzung, dass die Übersicht nicht alle verfügbaren Fördermöglichkeiten abdeckt. Es handelt sich ausschließlich um eine Auswahl deutscher Fördermöglichkeiten, die im Zuge jedes Updates sorgfältig auf Aktualität geprüft sowie redaktionell oder inhaltlich angepasst werden. Ebenso werden beim Update Ergänzungen bisher nicht gelisteter Fördermöglichkeiten vorgenommen. 

Es liegt in der Verantwortung der Krankenhäuser, die Fördermöglichkeiten über die beigefügten Links auf Aktualität und individuelle Anwendbarkeit zu überprüfen. Bei Fragen zu Förderanträgen wenden Sie sich bitte direkt an den jeweiligen Förderer. 

Neben unserer eigenen Förderdatenbank finden Sie auf unserer Plattform weitere Informationen zur Gewinnung von Fördermitteln, wie eine Liste von weiteren relevanten Förderdatenbanken sowie von Energieagenturen, die Beratung zu Fragen der Energieeinsparung anbieten.

 

Fördermöglichkeiten filtern

Durchsuchen und filtern Sie die Fördermitteldatenbank nach Begriffen und Förderschwerpunkten.

Aktive Filter

  • Förderschwerpunkt: Gebäude

Alle Filter zurücksetzen

7 Fördermöglichkeiten

Bundesförderung für effiziente Gebäude -Nichtwohngebäude: Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle

Aktualisierung: Inhalte angepasst, August 2024
Träger/Förderer: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Kontakt: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Referate 611 – 615, 621 und 622 Tel.: 06196 908-1625
Gefördert werden Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden, deren Bauantrag beziehungsweise Bauanzeige zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens fünf Jahre zurückliegt. Gefördert werden: Dämmung der Gebäudehülle (Außenwände, Dachflächen, Geschossdecken und Bodenflächen), sowie Erneuerung/Aufbereitung von Vorhangfassaden; Erneuerung, Ersatz oder erstmaliger Einbau von Fenstern, Außentüren und -toren; Sommerlicher Wärmeschutz durch Ersatz oder erstmaligen Einbau von außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgung. Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 300 Euro brutto. Der Grundfördersatz beträgt 15 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben für energetische Maßnahmen nach den Nummern 5.1, 5.2 und 5.4 beträgt insgesamt 500 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche (im thermisch konditionierten Gebäudevolumen, nach § 3 Absatz 1 Nummer 22 GEG (Gebäudeenergiegesetz)).

zur Website

Bundesförderung für effiziente Gebäude -Nichtwohngebäude: Fachplanung und Baubegleitung

Aktualisierung: Inhalte angepasst, Juli 2025
Träger/Förderer: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Kontakt: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Referate 611– 615, 621 und 622 Tel.: 06196 908-1625
Gefördert werden energetische Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen im Zusammenhang mit der Umsetzung von geförderten Maßnahmen im Sinne dieses Förderprogramms. Die Förderung einer energetischen Fachplanung und Baubegleitung kann nur im Zusammenhang mit einer Förderung von folgenden Einzelmaßnahmen im Rahmen dieser Richtlinie beantragt werden: - Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle - Anlagentechnik (außer Heizung) - Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik) (nur bei Errichtung, Umbau und Erweiterung eines Gebäudenetzes) Der Fördersatz beträgt 50 % der förderfähigen Ausgaben. Die förderfähigen Ausgaben sind gedeckelt auf 5 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche, insgesamt auf maximal 20.000 Euro.

zur Website

Förderrichtlinien Kommunaler Klimaschutz – KommKlimaFöR 2023 Förderschwerpunkt: Klimaschutz, Klimaanpassung

Aktualisierung: Inhalte angepasst, Juli 2025
Träger/Förderer: Land Bayern

Der Freistaat Bayern unterstützt bayerische Kommunen und deren Zusammenschlüsse (Zweckverbände), Kommunalunternehmen und andere juristische Personen des öffenlichen und privaten Rechts (letztere nur dann, wenn sie sich mehrheitlich in kommunaler Hand befinden) sowie Partner der Bayerischen Staatsregierung in der Bayerischen Klima-Allianz bei der Durchführung von Vorhaben zur systematischen Verringerung von Treibhausgasemissionen. Gefördert werden: - Kommunales Energiemanagement (KEM; strategisches Vorhaben) - Konzept zur Minderung von Treibhausgasen (Klimaschutzkonzept; strategisches Vorhaben) - Qualitätsmanagementverfahren mit Klimaschutzbezug für Kommunen (strategisches Vorhaben) - Einrichtung einer Koordinierungsstelle zum Klimaschutz (Klimaschutzlotse; strategisches Vorhaben) - Mobilitätskonzept (strategisches Vorhaben) - Weitere Konzepte mit Klimaschutzbezug (strategisches Vorhaben) - Sanierung von Außen- und Straßenbeleuchtung, Lichtsignalanlagen, Innen- und Hallenbeleuchtung (investive Vorhaben) - Weitere Umsetzungsvorhaben zur systematischen Verringerung von Treibhausgasemissionen (investive Vorhaben) - Vorhaben zur systematischen Verringerung von Treibhausgasemissionen – Partner der Bayerischen Klima-Allianz - Erstellung, Erweiterung und Aktualisierung eines Klimaanpassungskonzepts durch externe Dienstleister (strategisches Vorhaben) - Umsetzungsvorhaben zur Klimaanpassung (investives Vorhaben) Die Fördersätze betragen je nach Vorhaben (s. Nr. 5.3 der Richtlinie) 50 bis 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Je nach Vorhaben beträgt die Höchstsumme der Zuwendung zwischen 5 000 Euro und 500 000 Euro. Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn sich die zuwendungsfähigen Ausgaben für das jeweilige Vorhaben nach dem Ergebnis der Antragsprüfung nicht auf mindestens 5 000 Euro bzw. 25 000 Euro belaufen (siehe Richtlinie). Die neue Richtlinie zum Förderschwerpunkt „Klimaschutz in Kommunen“ im Bayerischen Klimaschutzprogramm vom 02. Dezember 2022 gilt vom 01. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2026.

zur Website

Infrastruktur- und Sozialfinanzierung

Aktualisierung: Inhalte angepasst, Juni 2026
Träger/Förderer: Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)

Kontakt: Catrin am Mihr Tel.: 0331 660-1229
Die ILB finanziert zusätzlich Investitionen in die kommunale und soziale Infrastruktur, die nicht direkt durch die Kommunen umgesetzt werden. Dazu zählen die Investitionen von Stadtwerken, kommunalen Unternehmen, Zweckverbänden sowie Trägern von sozialen Einrichtungen. Im Rahmen dieses Programms können auch ÖPP-Projekte finanziert werden. Gefördert werden beispielsweise Investitionen in die: - allgemeine Verwaltung - öffentliche Sicherheit und Ordnung - Wissenschaft, Technik und Kulturpflege - Erschließung und Standortentwicklung - Ver- und Entsorgung - kommunale Verkehrsinfrastruktur inklusive öffentlichem Personennahverkehr - soziale Infrastruktur (Altenpflegeeinrichtungen, Krankenhäuser, Kindergärten, Schulen etc.) - energetische Sanierung von Gebäuden im kommunalen und sozialen Bereich

zur Website

Investitionskredit Kommune direkt (Infrastrukturprogramm Baden-Württemberg)

Aktualisierung: Inhalte angepasst, Januar 2026
Träger/Förderer: L-Bank - Staatsbank für Baden-Württemberg in Kooperation mit der KfW

Kontakt: Team Infrastruktur 0711 122-2652 infrastruktur@l-bank.de
Gefördert werden Investitionen in die kommunale Infrastruktur. Im Rahmen der Förderung werden Anschaffungskosten, Baumaßnahmen, Sanierung, Modernisierung oder Energieeinsparung finanziert. Es werden bis zu 100 % der Investitionskosten bei Krediten unter 2 Mio. € und bis zu 50 % der Investitionskosten bei Krediten ab 2 Mio. € gedeckt. Die Laufzeit beträgt 10, 20 oder 30 Jahre bei einer tilgungsfreien Anlaufzeit von mindestens einem Jahr. Die Sollzinsverbilligung und -bindung gilt für 10 Jahre.

zur Website

Programm für Rationelle Energieverwendung, Regenerative Energien und Energiesparen (progres.nrw)

Aktualisierung: Inhalte angepasst, Juni 2026
Träger/Förderer: Land Nordrhein-Westfalen

Kontakt: Programmbereich Emissionsarme Mobilität NRW direkt Tel.: 0211 837-1928 Programmbereich Klimaschutztechnik NRW direkt Tel.: 0211 837-1927
Die förderpolitischen Aktivitäten zur Energiepolitik im Land Nordrhein-Westfalen werden im „Programm für Rationelle Energieverwendung, Regenerative Energie und Energiesparen“ – kurz progres.nrw – gebündelt. Ziel dieses Programms ist einerseits, durch eine veränderte Mobilität die Erreichung der Klimaschutzziele im Verkehrssektor zu unterstützen und die Lebensqualität in den Städten zu verbessern, andererseits die Einführung und Verbreitung von anwendbarer Techniken zur Nutzung erneuerbarer Energien sowie zum sparsamen und effizienten Einsatz von Energie, um damit einen wesentlichen Beitrag zu den Klimaschutzzielen des Landes zu leisten. Förderbereiche: - Fahrzeuge - Lademöglichkeiten - Strom- und Wärmeerzeugung - Gebäude (Neu- und Umbauten) - Energiesysteme für klimagerechte Gebäude - Fernwärmeleitungen/Wärmekonzepte Besondere Förderbereiche: - Fort- und Weiterbildung - Beratungsleistungen - Konzeptförderung 17.02.2026: Förderpause in den Programmbereichen Emissionsarme Mobilität und Klimaschutztechnik wurde beendet. Es können wieder Förderanträge aus dem „Programm für Rationelle Energieverwendung, Regenerative Energien und Energiesparen“ (progres.nrw) zu den Programmbereichen Emissionsarme Mobilität und Klimaschutztechnik Nordrhein-Westfalen gestellt werden.

zur Website

Sachsen-Anhalt ENERGIE

Aktualisierung: Inhalte angepasst, Juni 2026
Träger/Förderer: Land Sachsen-Anhalt

Kontakt: Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt Telefon: +49 391 567-1611 E-Mail: VzAL3@mwu.sachsen-anhalt.de
"Sachsen-Anhalt ENERGIE" unterstützt kleine, mittlere und große Unternehmen bei der energieeffizienten Erneuerung von Gebäuden, dem Austausch ineffizienter technischer Anlagen sowie der Installation erneuerbarer Energiequellen für die Versorgung mit Strom und Wärme. Hinweis: Eine alleinige Förderung von Energieerzeugungsanlagen (bspw. Photovoltaikanlagen) und Speichern ist nicht möglich. Was wird gefördert? 1. Gebäudebezogene Einzelmaßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz (zum Beispiel an Fassade, Dach, Fenstern, Türen, Toren, Heizung, Kühlung) und 2. nicht gebäudebezogene Einzelmaßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz, wie der Austausch ineffizienter technischer Anlagen und Aggregate, die Installation von Anlagen zur Wärmerückgewinnung und Abwärmenutzung oder Maßnahmen zur energetischen Prozessoptimierung.

zur Website