Förderdatenbank
Die Förderdatenbank können Sie auch als Excel-Datei (504 Kb) herunterladen.
Die Förderdatenbank unterstützt Krankenhäuser bei der Suche nach Förder-, Informations- und Beratungsmöglichkeiten für Nachhaltigkeits- und Klimaschutzmaßnahmen. Sie wird seit dem Sommer 2023 vom Deutschen Krankenhausinstitut e. V. im Auftrag der Deutschen Krankenhausgesellschaft e. V. erstellt und regelmäßig aktualisiert. Das letzte Update fand im Juli 2026 statt.
Bitte beachten Sie bei der Nutzung, dass die Übersicht nicht alle verfügbaren Fördermöglichkeiten abdeckt. Es handelt sich ausschließlich um eine Auswahl deutscher Fördermöglichkeiten, die im Zuge jedes Updates sorgfältig auf Aktualität geprüft sowie redaktionell oder inhaltlich angepasst werden. Ebenso werden beim Update Ergänzungen bisher nicht gelisteter Fördermöglichkeiten vorgenommen.
Es liegt in der Verantwortung der Krankenhäuser, die Fördermöglichkeiten über die beigefügten Links auf Aktualität und individuelle Anwendbarkeit zu überprüfen. Bei Fragen zu Förderanträgen wenden Sie sich bitte direkt an den jeweiligen Förderer.
Neben unserer eigenen Förderdatenbank finden Sie auf unserer Plattform weitere Informationen zur Gewinnung von Fördermitteln, wie eine Liste von weiteren relevanten Förderdatenbanken sowie von Energieagenturen, die Beratung zu Fragen der Energieeinsparung anbieten.
Fördermöglichkeiten filtern
Durchsuchen und filtern Sie die Fördermitteldatenbank nach Begriffen und Förderschwerpunkten.
Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung 2 (BENE 2)
Mit Unterstützung der Europäischen Union gewährt das Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung 2 (BENE 2) Fördermittel zur Umsetzung nachhaltiger Lösungen zum Klimaschutz. Förderschwerpunkt 1: Energieeffizienz Förderschwerpunkt 2: Umwelt- und Energiemanagementsysteme Förderschwerpunkt 3: Intelligente Energiesysteme, Netze und Speichersysteme Förderschwerpunkt 4: Anpassung an den Klimawandel Förderschwerpunkt 5: Schutz und Erhalt der städtischen Natur und Verringerung von Umweltverschmutzung Förderschwerpunkt 6: Nachhaltige, multimodale städtische Mobilität Mit der Anwendung Vereinfachter Kostenoptionen (VKO) in Form von Pauschalen werden die förderfähigen Ausgaben gemäß einer von der EU vorgegeben Methode berechnet, die auf vorher definierten, direkten Ausgaben basiert.
Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft: Modul 3: MSR, Sensorik und Energiemanagement-Software
Förderfähig ist insbesondere der Erwerb, die Installation und die Inbetriebnahme von Softwarelösungen zur Unterstützung eines Energiemanagementsystems oder Umweltmanagementsystems (Energiemanagement-Software); von Sensoren sowie Analog-Digital-Wandlern zur Erfassung von Energieströmen sowie sonstiger für den Energieverbrauch relevanter Größen zwecks Einbindung in das Energie- oder Umweltmanagementsystem; von Steuer- und Regelungstechnik zur Beeinflussung von Systemen und Prozessen, sofern der vornehmliche Zweck ihres Einsatzes in der Reduktion des Energieverbrauchs liegt. Zu den förderfähigen Investitionskosten zählen insbesondere: der Erwerb einer Lizenz zur Nutzung einer Energiemanagement-Software oder Softwarelösung; der Erwerb, die Installation und Inbetriebnahme von Sensoren zur Integration in ein Energie- oder Umweltmanagementsystem bzw. alternatives System, Analog-Digital-Wandlern, Aktoren zur effizienten Steuerung/Regelung von Energieströmen, von Datenloggern sowie Gateways zur Übertragung von Sensordaten zur Softwarelösung, deren Einsatz zur quantifizierbaren Reduktion des Energieverbrauchs führen soll; die Einweisung bzw. die Schulung des Personals durch Dritte im Umgang mit der geförderten Softwarelösung (sofern es sich um eine Cloud-Lösung handelt). Eine Liste förderfähiger Software befindet sich auf der Seite. Die Förderhöhe beträgt: 45 % der förderfähigen Investitionskosten für kleine Unternehmen, 35 % für mittlere Unternehmen, 25 % für Unternehmen ohne KMU-Status. Für zusammenhängende technische, wirtschaftliche und administrative Maßnahmen ist ein maximaler Zuschuss von 20 Millionen Euro möglich.